Versicherung endet nicht automatisch
Aus Sicht des Kunden ist es verständlich, dass mit dem Diebstahl eines Kraftfahrzeuges auch die dazugehörige Versicherung enden muss. Der Kunde kann es ja nicht mehr benützen. Dies ist allerdings falsch. Bei der Kfz-Haftpflicht steht der Schutz der Allgemeinheit im Vordergrund, also dass Schäden in jedem Fall gedeckt sind. Erst wenn wir eine „Nichthaftungsanzeige“ an die zuständige Behörde übermitteln oder wenn das Kraftfahrzeug amtlich abgemeldet wird, können wir als Versicherer die Haftung und somit die Leistungsverpflichtung gegen Dritte beenden. Einen weiteren Schutz, damit keine deckungsfreien Zeiträume entstehen können, bietet die dreimonatige Nachhaftung. Wir empfehlen, im Falle eines Diebstahls unverzüglich Anzeige zu erstatten und auch den Versicherer raschest darüber zu informieren. Eine polizeiliche Abmeldung würden wir jedenfalls empfehlen. Motorsteuer und Versicherungsprämien können gespart werden, auch Probleme aus Strafverfahren sind so zu vermeiden. Wir hatten Herrn Farthofer umgehend darüber informiert. Leider ist damals unser Brief nicht bei ihm eingelangt.
HDI Hannover Versicherung AG
Wien