Hausdach durch Sturm beschädigt
Ein Sturm hatte Familie Malys Hausdach stark beschädigt. Frau Maly meldete den Schaden der Wiener Städtischen, bei der sie die Gebäudeversicherung abgeschlossen hatte, und beauftragte einen Dachdecker, das Dach unverzüglich mit einer Notabdeckung abzudichten. Als dann der Kostenvoranschlag für die endgültige Schadensbehebung erstellt war, übermittelte ihn Frau Maly der Versicherung. Der Dachdecker führte die Sanierungsarbeiten durch und stellte dafür 7775 Euro in Rechnung. Der Kostenvoranschlag hatte lediglich auf 4110 Euro gelautet: Die Notabdeckung und damit verbundene Arbeiten waren darin nicht berücksichtigt worden und außerdem hatte der Sturm – wie sich erst später im Verlauf der Sanierungsarbeiten zeigte – auch die Blitzschutzanlage beschädigt. Diese musste daher ebenfalls repariert werden.
Teurer als im Kostenvoranschlag angenommen
Die Wiener Städtische überwies dem Dachdecker anstatt der verrechneten 7775 Euro nur die im Kostenvoranschlag genannten 4110 Euro. Der Dachdecker legte daraufhin die Rechnung Familie Maly vor. In unserem Interventionsschreiben wiesen wir die Wiener Städtische darauf hin, dass der mit Familie Maly abgeschlossene Versicherungsvertrag die Deckung des gesamten Schadens enthalten muss, sofern er von Fachleuten behoben wird.
Kosten wurden doch übernommen
Die Kosten wären demnach von der Wiener Städtischen zu übernehmen. Abweichungen von einem Kostenvoranschlag können immer vorkommen. Ein falscher beziehungsweise unvollständiger Kostenvoranschlag darf aber nicht zu Lasten der Konsumenten gehen. Die Höhe der Kosten für das Provisorium sei nicht wirklich nachvollziehbar, ließ uns die Wiener Städtische daraufhin wissen, dennoch sei man im Sinne einer einvernehmlichen Erledigung bereit, diese Kosten zu übernehmen.