Garantierter Betrag - prognostizierter Gewinn
Bei Lebensversicherungen muss man zwischen dem garantierten Ertrag und der prognostizierten Gewinnbeteiligung unterscheiden. Der garantierte Ertrag wurde immer ausbezahlt, nur die Gewinnbeteiligung wurde entgegen den ursprünglichen Erwartungen in den letzten Jahren massiv reduziert. In den Verträgen wurde aber unseres Wissens darauf hingewiesen, dass die Angaben zur Gewinnbeteiligung unverbindlich sind. Hier gibt es also keinen Ansatzpunkt für eine Sammelklage. Anders schaut es aus, wenn man beweisen kann, dass die Gewinnbeteiligung als sicher hingestellt wurde (zum Beispiel aufgrund spezieller Unterlagen). Hier ist ein Schadenersatzanspruch wegen eines Beratungsfehlers möglich.