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Konsumentenrecht: Versandhandel - Lieferverzug

"Konsument"-Expertin DI Renate Wagner beantwortet Leserfragen: "Ich habe bei einem Versandhaus Waren bestellt und im Voraus bezahlt. Die Sendung ist nie angekommen. Die Post meinte, sie hätte 3 Monate Zeit, das Paket zu suchen. Welche Möglichkeit habe ich sonst noch, zu Ware oder Geld zu kommen?"

Sie müssen sich an das Versandhaus wenden. Es ist Ihnen gegenüber in Lieferverzug geraten. Verlangen Sie, dass Ihnen die schon bezahlte Ware geliefert oder das Geld retourniert wird. Die Post ist gegebenenfalls verpflichtet, ihren Auftraggeber – den Versandhändler – für die verschwundene Sendung zu entschädigen.

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