Sie müssen sich an das Versandhaus wenden. Es ist Ihnen gegenüber in Lieferverzug geraten. Verlangen Sie, dass Ihnen die schon bezahlte Ware geliefert oder das Geld retourniert wird. Die Post ist gegebenenfalls verpflichtet, ihren Auftraggeber – den Versandhändler – für die verschwundene Sendung zu entschädigen.
Konsumentenrecht: Versandhandel - Lieferverzug