"Drei": Einseitige Entgelterhöhung - VKI klagte gegen uneingeschränkte Änderung
Der Mobilfunker "Drei" erhöhte 2016 das monatliche Grundentgelt um bis zu 3,- Euro. Das Oberlandesgericht Wien bestätigt nun unsere Rechtsansicht, dass eine einseitige Entgeltänderung ohne jegliche inhaltliche Beschränkung unzulässig ist.