"Ich bin Lehrer und habe mir zu Hause ein eigenes Zimmer eingerichtet, um dort ungestört Schularbeiten zu korrigieren und den Unterricht vorzubereiten. Kann ich die Aufwendungen dafür steuerlich absetzen?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Dkfm. Manfred Lappe.
Dkfm. Manfred Lappe |
Grundsätzlich nicht abzugsfähig
Leider nein. Die Aufwendungen für ein in der Privatwohnung eingerichtetes Arbeitszimmer samt Einrichtung sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Abzugsfähige Ausgaben liegen nur dann vor, wenn das Arbeitszimmer (nahezu) ausschließlich beruflich genutzt wird und den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet. Das ist in Ihrer Situation nicht der Fall.
Arbeitszimmer außerhalb der Wohnung
Die Kosten für ein beruflich notwendiges Arbeitszimmer wären dann absetzbar, wenn das Zimmer außerhalb der Wohnung läge. Beruflich genutzte Gegenstände wie Schreibtisch, Bücherschrank etc. in der Wohnung und außerhalb eines steuerlich anerkannten Arbeitszimmers sind steuerlich nicht abzugsfähig.
Anders jedoch bei einem Faxgerät oder der EDV-Ausstattung inklusive Computertisch und Drucker: Diese sind im Rahmen der beruflichen Nutzung auch außerhalb eines Arbeitszimmers steuerlich absetzbar.