"Meine Mutter hat mir Eigentum übertragen. Im Gegenzug gebe ich ihr jeden Monat einen Zuschuss zu den Pflegekosten. Kann ich diesen steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend machen?" - In den "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Dkfm. Manfred Lappe.
Dkfm. Manfred Lappe |
Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen
Die Grundlage für die Anerkennung von außergewöhnlichen Belastungen seitens des Finanzamtes ist, dass diese erstens außergewöhnlich sind, sie zweitens dem Steuerpflichtigen zwangsläufig entstehen und sie drittens die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen.
In dem von Ihnen genannten Beispiel mangelt es zuerst einmal an einer echten Zwangsläufigkeit, da Ihre Mutter ja nur durch die Schenkung des Eigentums bedürftig geworden ist. Und zweitens geht das Finanzamt davon aus, dass Ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erst dann eingeschränkt sein kann, wenn die Summe Ihrer Zahlungen an die Mutter den Wert des geschenkten Eigentums überschreitet.
Wichtig zu wissen
In diesem Zusammenhang wichtig zu wissen: Das Finanzamt stellt bei den Prüfungen nicht nur auf eine konkrete Vereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Mutter ab, sondern betrachtet auch die zeitliche Nähe zwischen Vermögensübertragungen und finanzieller Unterstützung. Das Bundesfinanzgericht fasst die „zeitliche Nähe“ in einer Entscheidung großzügig mit einem Zeitraum von sieben Jahren auf.