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Thesaurierende Fonds - KESt-Besteuerung

Stimmt es, dass thesaurierende Fonds steuerlich bevorzugt werden? Letztlich muss ich doch für jeden Ertrag KESt zahlen, in diesem Fall halt zeitlich verzögert. - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Klaus Schreiner.

 VKI-Finanzexperte Klaus Schreiner (Bild: Foto Romstorfer)
VKI-Finanzexperte
Klaus Schreiner

Fonds unterliegen der KESt

Ausschüttende Fonds zahlen Erträge (zum Beispiel aus Dividenden oder Zinszahlungen) an den Anteilsinhaber aus und unterliegen damit der KESt-Besteuerung: Der Anleger muss 25 % seiner Einkünfte an den Fiskus abtreten. Thesaurierende Fonds behalten die erhaltenen Erträge im Fondsvermögen oder reinvestieren diese Erträge wieder in Wertpapiere. Dadurch steigt der Wert des Fondsvermögens und somit auch der Anteilswert des Anlegers.

25 Prozent auf ausschüttungsgleiche Erträge

Diese sogenannten ausschüttungsgleichen Erträge werden ebenfalls mit 25 % versteuert, allerdings werden Substanzgewinne, also Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren, innerhalb der Fondsgesellschaft nur zu 60 % mit der Wertpapier-KESt in Höhe von 25 % besteuert. Dadurch verringert sich die effektive jährliche Steuerbelastung auf 15 % (60 % x 25 %).

Nicht berücksichtigte Anteile (40 % der Substanzgewinne) werden erst beim Verkauf der Fondsanteile über die Kursgewinnsteuer nachträglich besteuert. Die thesaurierende Variante schneidet aufgrund dieser steuerstundenden Wirkung bis zur Veräußerung in den meisten Fällen profitabler ab.

 

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