"Ich verkaufe vermehrt Dinge über eBay – auch für Bekannte. Jetzt meint einer von ihnen, dass ich wegen der Höhe des Nebeneinkommens vorsichtig sein sollte. Könnte ich Probleme mit dem Finanzamt bekommen?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort – hier Mag. Gernot Schönfeldinger.
Mag. Gernot Schönfeldinger |
Rein private Verkäufe steuerfrei
Ja. Bereits seit dem Jahr 2005 werden die Geschäfte auf eBay vom österreichischen Finanzamt überwacht und ausgewertet. Rein private Verkäufe, z.B. von altem Hausrat, fallen zwar nicht unter die Steuerpflicht; Verkäufe für Bekannte können jedoch steuerpflichtig sein. Hier kommt es auch auf die Häufigkeit und die Art der verkauften Waren an. Auf eBay gibt es dazu Infos untereBay Verkäuferportal - Zusätzliche Informationen.
Steuergrenzen bei gewerblichen Verkäufen
Grundsätzlich gilt: Alle Gewinne bis zu 730 Euro sind in der Regel steuerfrei. Haben Sie außer Ihren eBay-Geschäften kein weiteres Einkommen, so können Sie sogar bis zum Beginn der Steuergrenze von 11.000 Euro im Jahr Gewinne erzielen.
Und bei der Umsatzsteuer gilt die sogenannte Kleinverdienergrenze. Bis zu einem Umsatz von 30.000 Euro im Jahr müssen Sie keine Umsatzsteuer verrechnen und abführen. Bei nur einem Euro zusätzlichem Umsatz im Kalenderjahr besteht jedoch für alle Umsätze des Jahres auch nachträglich Umsatzsteuerpflicht!
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