Raiffeisenbank darf keine Gebühr für die Herausgabe zurückliegender Kontodaten verlangen. - Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Die heimische Datenschutzbehörde hat eine erste Entscheidung im Zuge der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) getroffen. Demnach darf die Raiffeisenbank Wien/Niederösterreich nicht mehr wie bisher 30 Euro pro Jahr für die Einsichtnahme auf alte Kontoauszüge verlangen.
Beschwerde bei Datenschutzbehörde
Der Bescheid geht zurück auf einen konkreten Fall, bei dem ein Kontoinhaber Nachweise für Überweisungen einsehen wollte, die bereits fünf Jahre zurücklagen und nicht mehr im Raiffeisen-Finanzportal Elba angezeigt wurden. Ihm wurde eine Gebühr von 30 Euro verrechnet. Daraufhin stellte er ein Auskunftsbegehren, das die Bank nicht beantwortete. Dann beschwerte er sich bei der Datenschutzbehörde.
Auskunftsrecht nicht erfüllt
Die hat nach einer Anhörung beider Parteien entschieden, dass das Auskunftsrecht in diesem Falle nicht erfüllt wurde. Zudem handle es sich beim Verlangen der Auszüge nicht um einen "exzessiven" Fall, bei dem der Verantwortliche die Möglichkeit habe, entweder die Herausgabe zu verweigern oder ein Entgelt zu verlangen.
14-Tage-Frist und kostenlose Auskunft
Künftig muss die Bank die gewünschten Kontoauszüge innerhalb einer Frist von zwei Wochen aushändigen und kostenlos Auskunft erteilen, wenn von diesem Recht Gebrauch gemacht wird. Die Entscheidung gilt in der EU jedenfalls nach dem 25. Mai 2018, bei anhängigen Fällen gilt nationales Recht.
Nächste Instanz
Nachtrag: Dieser Bescheid ist nicht rechtskräftig. Die Bank hat ein Rechtsmittel dagegen eingebracht. Jetzt liegt das Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht.