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Bankomat: doch Extra-Gebühren - Urteil des Verfassungsgerichtshofes

Passen Sie auf, bei welchen Bankomaten Sie Geld abheben. Ihre Hausbank kann nun in bestimmten Fällen zusätzliche Behebungsgebühren an Sie weiterreichen.

Selbstständige Bankomatbetreiber verrechnen den Banken für Abhebungen eine Gebühr. Zuerst hatte es so ausgesehen, als dürften Banken diese Gebühr nicht an Kunden weiterreichen. Das ist mit einem neuen Urteil vorbei und die Bankenbranche freut sich.

Was heißt das für Bankomat-Nutzer?

Sie als Kunde müssen wieder aufpassen, bei welchem Bankomat Sie Geld abheben. Der Anbieter Euronet hat in der Vergangenheit sein Bankomat-Netz ausgebaut und 1,95 Euro pro Abhebung verrechnet.

  • Vereinbart: Die Bank kann eine Behebungsgebühr verlangen; sie muss dieses Entgelt „im Einzelnen“ mit Ihnen aushandeln. Achten Sie darauf, wenn Sie ein Girokonto eröffnen.
  • Hinweis: Verrechnet der einzelne Bankomatbetreiber für die Einzelabhebung etwas, so muss er Sie als Verbraucher vorab ausreichend und transparent darauf hinweisen. 
  • Am Land: Laut Gericht soll ein Anreiz für Drittanbieter geschaffen werden, auch in strukturschwachen Gebieten Geldausgabeautomaten zu betreiben.

Zweiklassensystem für Kunden

Wir sagen: Das Urteil führt zu einem Zweiklassensystem für Bankkunden: In Ballungszentren ist das Bankomatsystem meist so dicht, dass man relativ leicht zu einem anderen Bankomat (ohne Extra-Gebühr) ausweichen kann. Bewohner von strukturschwachen Gebieten könnten aber auf kostenpflichtige Bankomaten angewiesen sein.

Mehr Onlinezahlung, weniger Barabhebung

Da Kunden nun in einzelnen Fällen die Kosten für die Geldabhebung extra zahlen müssen, werden sie abgeschreckt, Bargeld abzuheben und vermehrt bewogen bargeldlos zu zahlen. Viele Konsumenten wollen das nicht. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten zu Bargeld zu kommen, z.B. Bargeld2go bei gewissen Supermärkten.

Haben Sie als Verbraucher derartige Gebühren von Drittanbietern  zwischen 13.1.2018 bis Veröffentlichung des VfGH-Erkenntnisses im Bundesgesetzblatt bezahlt? Dann können Sie unseres Erachtens diese Bankomat-Gebühr für diesen Zeitraum von ihrer Bank zurückfordern. Schließlich galt das alte Gesetz in diesem Zeitraum noch. 

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