Wir vom VKI haben zum VW-Dieselskandal Anfang September 2018 sechzehn Sammelklagen mit rund 10.000 Fällen bei österreichischen Gerichten eingebracht.
Drei Jahre sind nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals seit dem 18.9.2015 vergangen. Bei VW bestand keinerlei Bereitschaft für eine außergerichtliche Entschädigung. Daher haben wir seit Herbst 2017 an der Organisation von Sammelklagen gearbeitet und diese Aktion im Frühjahr 2018 gestartet - im Auftrag von Sozialministerium (BMASGK), Bundesarbeitskammer (BAK) und mit Unterstützung der Roland Prozessfinanz AG.
10.000 geschädigte Verbraucher gemeldet
Bis 20.5.2018 haben sich 10.000 geschädigte Verbraucher für die Teilnahme an den Sammelklagen angemeldet.
Wir haben alle Fälle aufgearbeitet und Anfang September 2018 rund 10.000 Fälle bei Gericht eingeklagt. Es wurden dafür 16 Sammelklagen bei 16 Landesgerichten in Österreich gegen die VW AG eingebracht. Damit handelt es sich um die größte bisher da gewesene Klagswelle in Österreich.
Wir vom VKI haben das Sammelklagenkonzept zu den VW-Sammelklagen gemeinsam mit zwei sehr renommierten und in Massenschadensfällen erfahrenen Anwälten entwickelt und arbeiten bei den Sammelklagen mit diesen Anwälten zusammen:
- Dr. Alexander Klauser (1010 Wien, Bauernmarkt 2, www.bkp.at)
- Mag. Michael Poduschka (4020 Linz, Museumstraße 17, www.poduschka.at)
Streitwert: 60 Millionen Euro
Insgesamt beläuft sich der Streitwert aller 16 Sammelklagen auf rund 60 Millionen Euro. Das ergibt einen durchschnittlichen Streitwert von rund 6.000 Euro pro Fall.
Der Schaden besteht darin, dass die betroffenen Verbraucher für das Fahrzeug zu viel bezahlt haben bzw. dass die Fahrzeuge von einer Wertminderung betroffen sind. Auf Grund umfangreicher Erhebungen inkl. Einbeiziehung von Sachverständigen wurde in den Sammelklagen ein Schaden von 20 % des Kaufpreises eingeklagt.
Schaden und Folgeschäden
Daneben wird bei jenen Fahrzeugen, die sich noch im Besitz der Betroffenen befinden, eine Haftung von VW für Folgeschäden geltend gemacht, v.a. im Zusammenhang mit dem Softwareupdate.
Rechenbeispiel
Hier ein Rechenbeispiel zum eingeklagten Betrag:
- Konsument kauft z.B. einen VW Tiguan um 30.500 Euro.
- Der VKI klagt eine Wertminderung von 20% des Kaufpreises als Schadenersatz ein. Daraus ergibt sich ein Anspruch in Höhe von 6.100 Euro. Hinzu kommt ein Feststellungsbegehren, das mit 500 Euro bewertet wird.
- Insgesamt macht der VKI daher Ansprüche mit einem Streitwert von 6.600 Euro für den Konsumenten gerichtlich geltend.
Roland ProzessFinanz AG
Die Roland ProzessFinanz AG aus Köln hat die Finanzierung und damit das Prozesskostenrisiko aller 16 Sammelklagen übernommen. Die Verbraucher tragen daher keinerlei Prozesskostenrisiko, müssen aber – ausschließlich im Erfolgsfall – eine Erlösbeteiligung (Erfolgsquote) an ROLAND abführen.
Achtung: Eine Anmeldung zur Sammelklage ist nicht mehr möglich!
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