In Braunschweig begann am 10. September 2018 der Prozess von Aktionären gegen Volkswagen. VW soll die Öffentlichkeit 2015 zu spät von den Softwaremanipulationen an Diesel-Pkws informiert haben und dadurch den Börsenkurs manipuliert haben.
Seit September 2015 ist es offiziell - Volkswagen hat damals eingestanden bei Dieselmotoren im großen Stil manipuliert zu haben, um den Stickstoffausstoß bei Abgastests zu senken - vier Tage nach Veröffentlichung durch die US-Behörden. Der VW-Konzern behauptet vehement, durch den öffentlichen Vorstoß der US-Umweltbehörde überrascht worden zu sein. Zeugenaussagen und Dokumente erhöhen nun den Druck auf die Konzernspitze, die bisher jegliche Anschuldigungen bestritt. Juristen, Kontrolleure und Motorenentwickler warnten in E-Mails und Treffen schon vor dem besagten Termin davor, dass die Situation außer Kontrolle gerate – das geht aus den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Braunschweig hervor.
Fehlende Gewinnwarnung
Laut Aktiengesetz hätten die Aktionäre sofort nach Kenntnis des Vorstandes in einer „ad hoc Mitteilung“ eine Gewinnwarnung geben müssen. Ist VW seiner Informationspflicht nachgekommen? Die rund 4.500 VW-Aktionäre fordern zusammen Schadenersatz von rund neun Milliarden Euro für ihre Verluste. Der entsprechende Prozess hat nun begonnen.
Weiterführende Links:
- Details und juristische Vorgangsweise der Sammelklage beschreibt verbraucherrecht.at
- Lesen Sie außerdem die Chronologie des VW-Skandals.
- Nachteilige Folgen des Softwareupdates: www.konsument.at/geld-recht/vw-verschlechterungen-nach-software-update