Baustoffwagner Fachhandel: Rollo-Sonderanfertigung - Zu breit und falsche Farbe
"Ein Fall für KONSUMENT": Ein Kunde bestellt Rollos nach - der Händler liefert die falschen. Wir informierten Baustoffwagner über die Rechte des Kunden.
"Ein Fall für KONSUMENT": Ein Kunde bestellt Rollos nach - der Händler liefert die falschen. Wir informierten Baustoffwagner über die Rechte des Kunden.
"Ein Fall für KONSUMENT": Die Flusskreuzfahrt verlief wegen eines Hochwassers anders als geplant und bezahlt. Wir konnten helfen.
"Ein Fall für KONSUMENT": Das Schweizer Unternehmen Provea - erst die falsche Ware geliefert und dann nicht reagiert.
"Ein Fall für KONSUMENT": Mit Verzögerung wurden IKEA-Möbel geliefert - aber ein Stück kam gar nicht an.
"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um eine Sony-Playstation 4, gekauft bei Müller.
"Ein Fall für KONSUMENT": Statt 60 cm war der Kasten nur 44 cm tief. Der Kunde musste 17 Wochen auf den Austausch warten.
"Ein Fall für KONSUMENT": Die Lederjacke kam von der Reinigung bei Bipa zerknittert und fleckig zurück.
Hotel überbucht? Probleme beim Flug? Felsstrand statt Sandstrand? Die wichtigsten Tipps für Pauschalreisende und wie man bei Reklamationen am besten vorgeht.
Noch nie gab es so viele Möglichkeiten der Kommunikation zwischen Firmen und Konsumenten - Telefon, WWW, E-Mail, Chat, Twitter, Facebook. Ist es aber für den Kunden damit leichter geworden, eine Auskunft zu erhalten? Wir haben 44 Unternehmen getestet.
"Ein Fall für KONSUMENT": Das neue Handy funktionierte nicht. Es folgte ein mühsamer Weg.
Ein Fall für Konsument: Ein Kunde bestellt bei ersatzteileshop24.at eine Dichtung; die passt nicht. Bei der Rückabwicklung wartet der Kunde zunächst vergeblich auf die ausständigen 56,59 Euro. Nach der Veröffentlichung überweist die Firma das Geld in Kulanz.
"Ein Fall für KONSUMENT": Ein Kunde bricht die Geldabhebung vom Bankomat ab; die BAWAG PSK buchte trotzdem ab und reagierte nicht auf die Reklamation.
"Ein Fall für KONSUMENT": Niemand war in der Küche, plötzlich zersprang die Scheibe des Backrohrs.
Das Pilot-Projekt "Verbraucherschlichtung" zur alternativen Streitbeilegung wird um zehn Monate verlängert. Bis Jänner 2016 soll es ein europaweites Netz an außergerichtlichen Schlichtungsstellen für Konsumenten und Unternehmen geben.
Wie können Eltern die Geschäfte ihrer Sprösslinge rückgängig machen? Lesen Sie mehr über die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen.
"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um den Onlinehändler www.eurofussball.net.
Ein Unternehmen hat meine Reklamation abgewiesen. Zu Gericht möchte ich aber nicht gehen. Wer kann mir noch helfen?
"Ein Fall für KONSUMENT": Kika tauschte die Sitzgarnitur gegen ein anderes Modell aus.
Verspätung, verpasster Anschluss, falsche Auskunft, Strafzahlung, unverständlicher Tarif, unfreundliches Beschwerdemanagement – das Ungemach, das einem bei Bahnreisen widerfahren kann, ist vielfältig. Frustrierte Bahnkunden wenden sich am besten an die Aufsichtsbehörde.
"Wie soll ich in einem anderen Geschäft beweisen, dass ich die Waren schon mitgebracht habe, wenn der Kassabon für diese einbehalten wurde?"
"Ein Fall für KONSUMENT": XXXLutz veranlasste doch noch die Reparatur des Sofas.
Tarif-Wirrwarr, irrtümliches Schwarzfahren, Verspätungen - das Bahnfahren hat seine Tücken, wie die Beschwerden von Fahrgästen zeigen.
Haben Sie Verständnis dafür, wenn Gastronomiebetriebe für verfallene Tischreservierungen eine Gebühr verrechnen wollen?
"Ein Fall für KONSUMENT": Kunde reklamierte und AMC nahm Kochtöpfe wieder zurück.
"Ich habe eine Tür bestellt. die kann wegen eines Mangels erst später montiert werden. Ist es rechtlich in Ordnung, bei Fertigstellung einen Teil des Rechnungsbetrags zurückzuhalten?"
Es mag wenig kulinarisch klingen: Auch wenn Sie im Lokal Essen und Getränk bestellen, schließen Sie einen Vertrag. Und wie bei anderen Verträgen haben Sie bei Mängeln auch Rechte. Was ist wichtig bei Reklamationen im Restaurant?
Kunde König: Lernen Sie professionelle Kundenabwehr bei Beschwerden, Reklamationen, Servicewünschen und anderen Zumutungen.
"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben. - Hier: Stopuhr von Amer.
Immer wieder berichten uns KONSUMENT-Leser: Kaum bringen sie ihr defektes Handy zum Händler, ziehe sich der mit dem Argument "Feuchtigkeitsschaden" aus der Affäre.
Tipps nonstop: "Ich möchte bei einer Firma reklamieren. Auf der Website ist aber nur eine Mehrwert-Telefonnummer als Kontaktmöglichkeit angegeben. Wo erfahre ich die Adresse und Kontaktmöglichkeit per E-Mail?"
"Ein Fall für KONSUMENT": Karten für ein Fussballmatch in Londen kamen nie beim vereinbarten Hotel an. Worldticketshop.com erstattete das ausgelegte Geld für die Tickets.
"Ein Fall für KONSUMENT": Nachem in ein neues Hotel umgesiedelt werden musste, erhielten die betroffenen Personen unterschiedlich hohe Entschädigungszahlungen. Hofer reagierte.
"Ein Fall für KONSUMENT": Telering: Ein Kunde kauft ein Handy, es funktioniert von Anfang an nicht wie es sollte. Vier Mal muss es repariert werden bis Telering das Handy austauschte und 16 Euro gutschreibt.
"Hinter den Vorhang" schicken wir Unternehmen, die nicht sehr entgegenkommend waren oder nur wenig Kulanz zeigten. - In diesem Fall geht es um eine Bestellung bei Conrad Online.
Tipps nonstop: "Bei meiner Urlaubsreise im letzten Sommer, die ich bei einem Reisebüro gebucht hatte, war einiges nicht in Ordnung. Können Sie mir sagen: Wie reklamiere ich am besten?"
"Ein Fall für KONSUMENT": Berichte aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: TomTom stellte wegen fehlerhaftem Kartenmaterial einen Gutschein aus.
"Ein Fall für KONSUMENT": Berichte aus unserer Beratung - Fälle, die wir erledigen konnten und solche, an denen wir uns die Zähne ausgebissen haben. - Diesmal: Ruefa Reisen waren bei erheblicher Verspätung in der Reiseplanung nicht gerade kundenfreundlich.
Wer durch ein fehlerhaftes Produkt zu Schaden kommt, muss Schadenersatz erhalten. Das schreibt das Produkthaftungsgesetz vor. Dazu müssen Sie Vorfall und die Schäden genau dokumentieren.
"Ein Fall für KONSUMENT": PayPal Europa überwies das Geld doch noch.
"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben. - Hier: Schneekugeln von der Original Wiener Schneekugelmanufaktur
"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben. - Hier: Haarschneidegerät von Remington
"Vor den Vorhang" bitten wir Unternehmen, die besonderes Entgegenkommen gezeigt haben. - Hier: Visitkarten von printshop
"Ein Fall für KONSUMENT": Fehlfunktion eines Tupperware-Produkts
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