Immer wieder berichten uns KONSUMENT-Leser: Kaum bringen sie ihr defektes Handy zum Händler, ziehe sich der mit dem Argument "Feuchtigkeitsschaden" aus der Affäre. - Ein Intern von KONSUMENT-Redakteurin Veronika Kaiser.
E-Mail: Redakteurin Veronika Kaiser |
Ärgernis Feuchtigkeitsschaden
Als Leserbrief-Redakteurin erfahre ich brühwarm, worüber sich Österreichs Konsumentinnen und Konsumenten ärgern. So erhalten wir öfter Beschwerden, dass ein Handy sieben oder acht Monate nach dem Kauf nicht mehr funktioniert. Die Reklamation beim Händler oder (bei Vertragshandys) beim zuständigen Mobilfunkanbieter hat keinen Erfolg: „Feuchtigkeitsschaden, keine Garantie mehr.“ Doch Leserinnen und Leser schwören Stein und Bein, dass ihr Handy nie Kontakt mit dem nassen Element hatte. Seltsam, wie heikel Handys sein können!
Gewährleistung greift nicht
Interessanterweise passiert so ein Feuchtigkeitsschaden meist sieben Monate bis zwei Jahre nach Kauf oder Übergabe des Handys. Das ist vielleicht kein Zufall. Bis sechs Monate nach Kaufdatum muss die Firma, die das Gerät verkauft hat, nämlich im Rahmen der Gewährleistung auf jeden Fall das kaputte Exemplar gegen ein funktionierendes austauschen oder es reparieren. Eine Garantie hingegen kann von Rechts wegen eingeschränkt werden, so dass sie beispielsweise nicht für Wasserschäden gilt.
Ausrede entlarvt
Schon vor Jahren hat die Arbeiterkammer zum Feuchtigkeitsschaden bei Handys einen Musterprozess geführt. Ein gerichtlich beeideter Sachverständiger untersuchte den angeblichen Wasserschaden und ermittelte einen Fehler in der Elektronik als Ursache für den Handy-Defekt. Aber: Ein Gutachten, das die meist blitzschnell gestellte Diagnose „Feuchtigkeitsschaden“ als bequeme Ausrede entlarven würde, kommt weitaus teurer als das Handy und niemand wird deswegen vor Gericht ziehen.
Schreiben Sie mir!
Wurden auch Sie schon mit der Diagnose "Feuchtigkeitsschaden“ abgewimmelt, als Ihr Handy den Dienst versagte? Wir möchten uns einen Überblick über die Dimension des Problems verschaffen und sind daher an Ihren Erfahrungen interessiert. Wir werden Hersteller und Händler mit Ihren Beschwerden konfrontieren. Übrigens wurde auch schon bei einer Digitalkamera die Gewährleistung verweigert. Wegen Feuchtigkeitsschadens.
Schreiben Sie mir, Ihr Meinung ist mir wichtig!
Veronika Kaiser, Chefin vom Dienst