Apropos Smartphones: Davon war vor 30 Jahren natürlich noch nicht die Rede. Aber dem Hang zur Unabhängigkeit vom Kabel wurde mit schnurlosen Telefonen bereits nachgegeben.
Zwar wurde weiterhin ein ganzer – es gab noch sogenannte Vierteltelefone – Festnetzanschluss benötigt, allerdings erlaubten die Schnurlostelefone aus dem KONSUMENT-Test 10/1991 im Freien einen Abstand von bis zu 400 Metern zur Basisstation, die am Festnetzanschluss hing. Im Haus waren bis zu 100 Meter möglich.
Die Telefone mussten auf vorgegebenen Wellenlängen senden und daher von der Post zugelassen sein. Denn illegale Geräte „übertragen oft auf Frequenzen, die von anderen Funkkontakten belegt sind und diese daher stören. […] Liegt diese [Frequenz] bei 47 Megahertz, so kann ein Telefonat gar im Radio mitverfolgt werden.“ So viel zu den Problemen vor 30 Jahren …
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