Zum Inhalt

Corona-Krise: Reise-Hotline - 34.199 Anrufe

, aktualisiert am

Zu Beginn der Corona-Krise wurden wir vom Sozialministerium beauftragt, die Anfang März gestartete Reise-Hotline zu betreuen. Unter 0800 201 211 wurde darüber aufgeklärt, welche Optionen Verbraucherinnen und Verbraucher haben, wenn sie von einer Reise aufgrund der Corona-Krise (kostenlos) zurücktreten wollen bzw. wie sie bei etwaigen Stornokosten reagieren sollen.

Mit 30. September wurde unsere Reiserechts-Hotline eingestellt. Sie beriet Konsumentinnen und Konsumenten kostenlos zu reiserechtlichen Fragen. Ab nun stehen wie bisher alle anderen Konsumentenberatungseinrichtungen für Anfragen zur Verfügung. Diese finden Sie auf Infos zu reiserechtlichen Fragen.

Haben auch Sie Fragen zu gebuchten bzw. bevorstehenden Reisen? Wegen der hohen Nachfrage wurde die Reiserechts-Hotline nach ihrem vorläufigen Ende am 31. Juli 2020 doch bis 30. September 2020 verlängert. 

Hohe Nachfrage

In den ersten zehn Wochen gab es mehr als 34.000 Anrufe, das sind knapp 500 pro Tag – zu Spitzenzeiten waren es sogar 5.000. Wobei das Auskunftsbedürfnis im März mit 19.000 Anfragen am größten war. Die durchschnittliche Gesprächsdauer betrug 3 Minuten. Die meisten Anfragen gab es zu Individualreisen, bestehend nur aus Flug, Hotel, Schiff, Bus oder Bahn, mehr als ein Viertel der Anrufe betraf Pauschalreisen.

Rechtliche Vorzüge einer Pauschalreise

In diesem Zusammenhang weist Georg Mentschl, zuständig für die Projektleitung der Hotline, auf die rechtlichen Vorzüge einer Pauschalreise hin: „Wer eine Pauschalreise gebucht hat und nicht nur Flug oder Hotel allein, der ist in Problemfällen in der Regel besser abgesichert. Dass es hier rechtlich gesehen große Unterschiede gibt, ist vielen Konsumentinnen und Konsumenten nicht bewusst.“


Lesen Sie mehr dazu in unserem Coronavirus: FAQ - Was Sie wissen sollten und auf FAQ: Coronavirus und Reiserecht - Storno, Flüge, QuarantäneFAQ: Coronavirus und Reiserecht - Storno, Flüge, Quarantäne

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Schnurlos-Telefone - Vor 30 Jahren

Von Smartphones war vor 30 Jahren noch nicht die Rede. Aber dem Hang zur Unabhängigkeit vom Kabel wurde mit schnurlosen Telefonen bereits nachgegeben.

TUI Deutschland: 3.000 Euro - Ärger statt Erholung

So mancher Flug ist wegen der Corona-Pandemie ausgefallen. In vielen Fällen muss die Fluggesellschaften die Tickets erstatten. In diesem konkreten Fall zeigte sich TUI zunächst wenig kulant.

Corona-Impfung: Wirkung, Sicherheit - Kommentar von Bernhard Matuschak, Redakteur

Im Dezember beschwerte sich ein Abonnent, dass wir uns noch nicht zur Corona-Impfung geäußert hätten. Wir haben jedoch gewartet, bis alle Daten zu deren Zulassung und Sicherheit zugänglich waren und informierten  sofort online. Außerdem diesmal: bedingungsloses Grundeinkommen - Alternativlos oder Utopie?






AUA: 2 Fluggäste - No-Show-Klausel vs. Fluggastrechte-Verordnung

Wir sind schon des Öfteren gegen die No-Show-Klausel mancher Fluglinie vorgegangen. Diese Bestimmung besagt, dass Airlines einen Rückflug einfach stornieren können, wenn ein Fluggast den Hinflug nicht wahrgenommen hat – und das, ohne den Kaufpreis rückzuerstatten.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang