Zu Beginn der Corona-Krise wurden wir vom Sozialministerium beauftragt, die Anfang März gestartete Reise-Hotline zu betreuen. Unter 0800 201 211 wurde darüber aufgeklärt, welche Optionen Verbraucherinnen und Verbraucher haben, wenn sie von einer Reise aufgrund der Corona-Krise (kostenlos) zurücktreten wollen bzw. wie sie bei etwaigen Stornokosten reagieren sollen.
Mit 30. September wurde unsere Reiserechts-Hotline eingestellt. Sie beriet Konsumentinnen und Konsumenten kostenlos zu reiserechtlichen Fragen. Ab nun stehen wie bisher alle anderen Konsumentenberatungseinrichtungen für Anfragen zur Verfügung. Diese finden Sie auf Infos zu reiserechtlichen Fragen.
Haben auch Sie Fragen zu gebuchten bzw. bevorstehenden Reisen? Wegen der hohen Nachfrage wurde die Reiserechts-Hotline nach ihrem vorläufigen Ende am 31. Juli 2020 doch bis 30. September 2020 verlängert.
Hohe Nachfrage
In den ersten zehn Wochen gab es mehr als 34.000 Anrufe, das sind knapp 500 pro Tag – zu Spitzenzeiten waren es sogar 5.000. Wobei das Auskunftsbedürfnis im März mit 19.000 Anfragen am größten war. Die durchschnittliche Gesprächsdauer betrug 3 Minuten. Die meisten Anfragen gab es zu Individualreisen, bestehend nur aus Flug, Hotel, Schiff, Bus oder Bahn, mehr als ein Viertel der Anrufe betraf Pauschalreisen.
Rechtliche Vorzüge einer Pauschalreise
In diesem Zusammenhang weist Georg Mentschl, zuständig für die Projektleitung der Hotline, auf die rechtlichen Vorzüge einer Pauschalreise hin: „Wer eine Pauschalreise gebucht hat und nicht nur Flug oder Hotel allein, der ist in Problemfällen in der Regel besser abgesichert. Dass es hier rechtlich gesehen große Unterschiede gibt, ist vielen Konsumentinnen und Konsumenten nicht bewusst.“
Lesen Sie mehr dazu in unserem FAQ: Coronavirus und Reiserecht - Storno, Flüge, QuarantäneFAQ: Coronavirus und Reiserecht - Storno, Flüge, Quarantäne
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