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Kassabon: Habe ich einen Rechtsanspruch? - Duplikat oder neue Rechnung

"Wie soll ich in einem anderen Geschäft beweisen, dass ich die Waren schon mitgebracht habe, wenn der Kassabon für diese einbehalten wurde?" - In unserer Rubrik "Tipps nonstop" stellen Leser Fragen und unsere Experten geben Antwort - hier Dr. Karin Baronyai.

 Karin Baronyai (Bild: Vki)
Dr. Karin Baronyai

"Wenn ich eine Ware reklamiere, wird oft der Kassabon einbehalten, weil man ihn angeblich für die Buchhaltung braucht. Meist sind aber noch weitere Posten auf diesem Bon. Wie soll ich in einem anderen Geschäft beweisen, dass ich diese Waren schon mitgebracht habe?"

Korrigiertes Duplikat oder neue Rechnung

Es gibt einen Rechtsanspruch auf eine Rechnung bzw. einen Kassabon. Wir raten daher, in einem solchen Fall auf einem korrigierten Duplikat des Kassabons zu bestehen oder eine neue Rechnung ausstellen zu lassen.

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