Ein behördliches Badeverbot am Urlaubsstrand ist kein Reisemangel, urteilte das Amtsgericht München. Bei einer Pauschalreise auf die Seychellen konnte ein deutsches Ehepaar wegen eines Haiangriffs nicht im Meer baden und verlangte die Hälfte des Reisepreises als Entschädigung. Das Gericht wies die Klage ab: Ein Reiseveranstalter muss nicht für gefahrloses Schwimmen sorgen.
Haie: kein Reklamationsgrund - Reisemangel?