Wird ein Flug annulliert, lässt sich dagegen nichts ausrichten, gegen unzumutbare Ersatzleistungen aber durchaus.
"Ihr Flug wurde annulliert, wenden Sie sich bitte an einen unserer Mitarbeiter." Tagtäglich sehen sich Fluggäste mit derartigen Botschaften konfrontiert. Richtig ärgerlich wird es, wenn die angebotene Ersatzbeförderung stark von der ursprünglichen abweicht. Doch Reisende müssen nicht alles akzeptieren.
Für Flugverschiebungen, -verspätungen oder -annullierungen gibt es in der Fluggastrechteverordnung Regeln. Für deren Durchsetzung spielt es eine wesentliche Rolle, bei wem Sie gebucht haben.
Der Flug wurde direkt bei der Airline gebucht
Die Airline muss über die Planänderung informieren und einen anderen Flug anbieten bzw. die Möglichkeit geben, den Flug kostenlos stornieren zu können. Die Kosten für den Flug müssen zur Gänze rückerstattet werden. Haben Sie Hin- und Rückflug in einem bei der Airline gebucht, gilt dies auch für den Rückflug. Wird Ihnen ein neuer Flugtermin zugewiesen, müssen Sie diesen nicht einfach hinnehmen. Laut Fluggastrechteverordnung muss eine "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt" erfolgen.
Sollte die Fluglinie keine oder keinen zeitnahen Ersatz anbieten und Sie z.B. auf einen Flug am nächsten Tag umbuchen wollen, obwohl ihr Ziel am ursprünglichen Abflugtag noch mit einer anderen Airline erreichbar wäre, empfehlen wir auf eine kostenlose Umbuchung auf den zeitlich näheren Flug zu bestehen. Sollte in absehbarer Zeit kein Flug stattfinden, kann als Alternative auch ein Mietauto oder eine Zugreise angedacht werden – rechtlich ist dies nicht abschließend geklärt, aber unserer Einschätzung nach möglich.
Geht die Airline darauf nicht ein oder bietet sie keine Alternative an, empfehlen wir schriftlich festzuhalten, dass man sich genötigt sah, sich selbst um die Beförderung zu kümmern, und sich vorbehält, die Kosten im Nachhinein retourzufordern. Es kommt vor, dass Airlines Kunden auf einen ihrer anderen Flüge umdirigieren, obwohl für den gebuchten Flug noch Plätze buchbar sind. Überprüfen Sie also gleich nach der entsprechenden Mitteilung, ob online noch Plätze für Ihren Flug erhältlich wären. Ist dies der Fall, sollten Sie auf dem gebuchten Flug beharren.
Der Flug wurde über einen Vermittler gebucht
Rechtlich ist die Airline als Vertragspartner für den Transport und damit die Information des Kunden zuständig. Sie muss Ihnen einen Alternativflug oder die Rückerstattung der Flugkosten anbieten. Fast alle Airlines schieben die Verantwortung für die Kommunikation auf den Vermittler ab. Argumentiert wird, dass der Konsument sich den Vermittler für die Buchung ausgesucht hat und sich somit an diesen wenden soll.
Rechtlich ist diese Position fragwürdig, allerdings kann sich die Abklärung in die Länge ziehen. Wir raten grundsätzlich dazu, Flüge direkt bei den Airlines zu buchen – auch eine Kostenersparnis gibt es bei der Buchung über Vermittler in der Regel nicht.
Dieser Artikel entstand im Rahmen der "Action 670702 – ECC-NET AT FPA", für welche das Europäische Verbraucherzentrum Österreich Förderungen aus den Mitteln des Verbraucherprogramms der Europäischen Union (2014–2020) erhält.