Hotel überbucht? Probleme beim Flug? Felsstrand statt Sandstrand? Die wichtigsten Tipps für Pauschalreisende und wie man bei Reklamationen am besten vorgeht.
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Was versprochen wurde, ist einzuhalten. Alles, was im Reisekatalog oder auf der Internetseite des Reiseveranstalters beschrieben und abgebildet oder auf der Buchungsbestätigung festgehalten ist, gilt als zugesagte Eigenschaft. Der Veranstalter muss für diese versprochenen Leistungen einstehen, und zwar unabhängig davon, ob ihn ein Verschulden an den Mängeln trifft oder nicht.
Beispiel Flugverspätung. Bei Pauschalreisen werden Verspätungen bis zu vier Stunden als zumutbar erachtet. Für jede weitere Stunde steht Ihnen eine Preisminderung von 5 % des Tagereisepreises zu. Es gilt folgende Formel: Gesamtreisepreis/Anzahl der Tage * (Anzahl der zusätzlichen Verspätungsstunden * 0,05). Dazu ein Beispiel: Die Reise dauert 14 Tage, kostet 1.500 Euro, die Verspätung beträgt 22 h. 4 h sind zumutbar, bleiben 18 h übrig, die Sie in Rechnung stellen können. Sie dividieren also den Gesamtpreis durch 14 um auf den Tagesreisepreis zu kommen und nehmen davon 5 %, das 18 Mal. Dies ergibt rund 96 Euro.
Beispiel Hotelmängel. Wenn Ihre Unterkunft oder Ihr Zimmer nicht der gebuchten Kategorie entspricht, gilt: Sofort bei der Reiseleitung reklamieren. Denn Sie müssen Ihrem Vertragspartner Gelegenheit geben, einen Mangel zu beheben. Ist das nicht möglich, steht Ihnen eine Preisminderung zu. Sammeln Sie auch Beweise für die Mängel (Fotos, Videos, Aussagen von Mitreisenden).