Herr Racek hatte im Rahmen einer Vertragsverlängerung in einem Tiroler tele.ring-Shop ein Mobiltelefon gekauft. Das Handy funktionierte allerdings von Anfang an nicht so, wie es sollte.
Unter anderem deaktivierte sich die SIM-Karte immer wieder und Herr Racek konnte weder Anrufe noch Nachrichten empfangen; ohne von Herrn Racek aktiviert worden zu sein, wählte das Handy zuvor gewählte Rufnummern erneut an; das Versenden von SMS funktionierte zeitweise nicht …
Als Herr Racek das Handy umtauschen wollte, hieß es im tele.ring-Shop, dass dies erst nach drei Reparaturen möglich sei. Herr Racek gab das Handy also zur Reparatur. Die blieb erfolglos, ebenso zwei weitere. Während der Reparaturen musste sich Herr Racek mit einem Leihhandy mit geringerem Funktionsumfang begnügen. Nach dem dritten erfolglosen Reparaturversuch meinte er, das verflixte Handy endlich umtauschen zu können.
Doch nun wurde ihm im tele.ring-Shop gesagt, laut Vorgabe des Herstellers sei ein Austausch erst nach einer vierten Reparatur möglich. Also alles noch einmal. Daran, dass das Handy nicht funktionierte, änderte allerdings auch der vierte Reparaturversuch nichts.
Telering antwortet erst nicht ...
Mittlerweile war seit dem Kauf über ein halbes Jahr vergangen. Herr Racek schrieb Telering einen geharnischten Beschwerdebrief und forderte den Austausch des Geräts. Als sein Brief zu allem Überdruss unbeantwortet blieb, suchte er unsere Landesstelle Tirol auf. In unserem Interventionsschreiben wiesen wir T-Mobile/tele.ring auf die gesetzliche Pflicht zur Gewährleistung hin: Demnach haftet der Händler für die Mangelfreiheit der Ware; der Käufer hat folglich das Recht, vom Händler die Verbesserung oder den Austausch einer mangelhaften Ware zu verlangen. Nach all den erfolglosen Reparaturversuche hatte Herrr Racek nun Anspruch auf Austausch des Handys und darüber hinaus – weil sein Handy nur eingeschränkt funktionierte und das Leihhandy einen geringeren Leistungsumfang hatte – Anspruch auf eine Minderung der Grundgebühr; rückwirkend und bis hin zum Erhalt eines neuen Handys.
... und erlässt dann eine Grundgebühr
Man werde den Gerätetausch bewilligen, ließ uns daraufhin T-Mobile wissen. Und: Obwohl Herr Racek laut letzter Rechnung sämtliche im Tarif inkludierten Dienste genutzt habe, werde man die Grundgebühr für einen Monat (16 €) gutschreiben. Herr Racek fand das zwar in Relation zu den vielen Unannehmlichkeiten mickrig, doch T-Mobile war zu keinem weiteren Entgegenkommen bereit. So akzeptierte Herr Racek. Er erhielt die Gutschrift und das Handy wurde ausgetauscht.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.