Die Flusskreuzfahrt verlief wegen eines Hochwassers anders als geplant und bezahlt. Wir konnten helfen. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Frau Lukas und Frau Strobl hatten bei Klug Touristik eine Flusskreuzfahrt auf dem Rio Douro (Portugal) gebucht und dafür samt Aufpreis für eine Balkonkabine 2.499 €/Person bezahlt. Sie freuten sich auf eine gemütliche Schifffahrt und hatten vor, ihren Balkon ausgiebig zu nutzen. Doch es kam anders.
Hochwasser durchkreuzt Reisepläne
Ihr Schiff, die Douro Queen, konnte den Fluss wegen Hochwasser nicht befahren. Die Ausflüge wurden daher mit Bahn und Bus absolviert, die Reisenden zuerst in einem Hotel, dann in der gebuchten Schiffskabine und dann wieder in einem Hotel untergebracht. Auf dem Schiff konnten Frau Lukas und Frau Strobl den Balkon nicht nutzen, weil die Douro Queen an einem anderen Schiff angedockt war.
Wieder in Wien, erhielten sie ein Schreiben von Klug Touristik. In diesem berief sich das Unternehmen auf eine Klausel der allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach es "bei Flussreisen […] zum Ausfall von Teilstrecken kommen kann, der Transport mit anderen Verkehrsmitteln durchgeführt wird, Hotelübernachtungen anfallen [...]“. Dennoch wolle man „für die unvorhersehbaren Abweichungen 100 €/Person gutschreiben“.
100 Euro sind nicht genug
Frau Lukas und Frau Strobl wandten sich daraufhin an unser Beratungszentrum. Sie fanden, dass 100 € Entschädigung für diese verpatzte Reise nicht genug seien. Wir fanden das auch und verfassten ein ausführliches Interventionsschreiben. Darin hielten wir fest, dass Frau Lukas und Frau Strobl vor Reiseantritt nicht über das Hochwasser am Rio Douro informiert worden waren, obwohl man darüber bei Klug Reisen Bescheid gewusst hatte. Aufgrund erheblicher Leistungsänderungen wären Frau Lukas und Frau Strobl sowohl vor Reiseantritt als auch während der Reise zum Vertragsrücktritt berechtigt gewesen. Hätten sie das gewusst, so hätten sie von diesem Recht Gebrauch gemacht, weil eine Busreise für sie uninteressant war.
20 Prozent des Preises zurück
Wir wiesen Klug Reisen weiters darauf hin, dass die Bestimmungen der Klausel mit den Reiseteilnehmern auszuhandeln gewesen wären. Das war nicht geschehen. Wir forderten für Frau Lukas und Frau Strobl eine 20-prozentige Reisepreisminderung. Es sei nicht vorhersehbar gewesen, dass die Douro Queen aufgrund einer erneuten Hochwassersperre nicht auslaufen konnte, teilte uns Klug Touristik mit, erhöhte aber die angebotene Rückzahlung pro Person von 100 € auf 20 % des Reisepreises (500 €). Bei uns hatten sich noch weitere Konsumenten über diese Reise beschwert. Auch sie erhielten aufgrund unserer Intervention 20 % des Reisepreises zurück.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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