Sie warten im Flughafen am Gepäckband vergeblich auf Ihren Koffer? Wir sagen Ihnen, was zu tun ist, wenn das Fluggepäck verspätet ankommt, verschwunden oder beschädigt ist.
Sieben von 1.000
Die Wahrscheinlichkeit, dass man am Flughafen vergeblich auf sein Gepäck wartet oder seinen Koffer in demoliertem Zustand entgegennehmen muss, ist nicht klein: 6,5 von 1.000 beförderten Fluggästen hatten gemäß Statistik des belgischen Lufttransport-IT-Unternehmens SITA (Société Internationale de Télécommunications Aéronautiques) im Jahr 2015 Probleme mit verschwundenem, verspätetem oder beschädigtem Fluggepäck. Insgesamt sind das mehr als 22,5 Millionen betroffene Taschen und Koffer.
Sofort reklamieren
Seit Mai 1999 regelt das Montrealer Übereinkommen die Haftung von Fluglinien für verspätet ankommendes, verloren gegangenes oder beschädigtes Gepäck. Voraussetzung ist, dass Abflug- und Ankunftsdestination in einem Staat liegen, der das Abkommen unterzeichnet hat. Für die von EU-Bürgern bevorzugt bereisten Länder trifft dies zu. Wichtig ist, dass die Reklamation rasch erfolgt. Am besten füllen Sie gleich am Flughafen das dort erhältliche PIR-Formular (Property Irregularity Report) aus. Nehmen Sie beschädigtes Gepäck vorbehaltlos entgegen, gilt die Vermutung, dass es unbeschädigt war. Das macht eine spätere Reklamation schwerer durchsetzbar. Heben Sie den Durchschlag des PIR-Formulars unbedingt auf.
Verspätetes Gepäck
Bei verspätet ausgeliefertem bzw. verloren gegangenem Gepäck haben Sie das Recht, am Reiseziel notwendigste Dinge, etwa Duschgel und Zahnbürste sowie einiges an Kleidung, einzukaufen und später der Fluggesellschaft in Rechnung zu stellen. Was unter „notwendig“ zu verstehen ist, hängt auch von der Art der Reise ab. Für den legeren Strandurlaub im All-inclusive-Hotel ist weniger Garderobe vonnöten als etwa auf einer Trekkingtour durchs Gebirge. Kommt das Gepäck beim Heimflug nicht an, sind ebenfalls nur wenige Ersatzkäufe erforderlich. In jedem Fall sind Sie bei der Anschaffung von Ersatzgegenständen verpflichtet, die Ausgaben – im Rahmen vertretbarer Produktqualität – möglichst niedrig zu halten. Beim Kostenersatz für Bekleidung und Schuhe kommt es oft zu Abzügen, da diese auch nach der Reise noch verwendet werden können. Hier bieten die Fluglinien häufig nur eine Rückerstattung von 50 Prozent des Kaufpreises an.
Dieser Artikel entstand im Rahmen der „Action 670702 – ECC-NET AT FPA“, für welche das Europäische Verbraucherzentrum Österreich Förderungen aus den Mitteln des Verbraucherprogramms der Europäischen Union (2014–2020) erhält.