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Fluggepäck: verspätet, verschwunden, beschädigt - Ärger am laufenden Band

, aktualisiert am

Sie warten im Flughafen am Gepäckband vergeblich auf Ihren Koffer? Wir sagen Ihnen, was zu tun ist, wenn das Fluggepäck verspätet ankommt, verschwunden oder beschädigt ist.

Sieben von 1.000

Die Wahrscheinlichkeit, dass man am Flughafen vergeblich auf sein Gepäck wartet oder seinen Koffer in demoliertem Zustand entgegennehmen muss, ist nicht klein: 6,5 von 1.000 beförderten Fluggästen hatten gemäß Statistik des belgischen Lufttransport-IT-Unternehmens SITA (Société Inter­nationale de Télécommunications Aéro­nautiques) im Jahr 2015 Probleme mit verschwundenem, verspätetem oder beschä­digtem Fluggepäck. Insgesamt sind das mehr als 22,5 Millionen betroffene Taschen und ­Koffer.

Sofort reklamieren

Seit Mai 1999 regelt das Montrealer Übereinkommen die Haftung von Fluglinien für verspätet ankommendes, verloren gegan­genes oder beschädigtes Gepäck. Voraus­setzung ist, dass Abflug- und Ankunftsdestination in einem Staat liegen, der das Abkommen unterzeichnet hat. Für die von EU-Bürgern bevorzugt bereisten Länder trifft dies zu. Wichtig ist, dass die Reklamation rasch erfolgt. Am besten füllen Sie gleich am Flug­hafen das dort erhältliche PIR-Formular ­(Property Irregularity Report) aus. Nehmen Sie beschädigtes Gepäck vorbehaltlos ent­gegen, gilt die Vermutung, dass es unbeschädigt war. Das macht eine spätere Reklamation schwerer durchsetzbar. Heben Sie den Durchschlag des PIR-Formulars unbedingt auf.

Verspätetes Gepäck

Bei verspätet ausgeliefertem bzw. verloren gegangenem Gepäck haben Sie das Recht, am Reiseziel notwendigste Dinge, etwa Duschgel und Zahnbürste sowie einiges an Kleidung, einzukaufen und später der Flug­gesellschaft in Rechnung zu stellen. Was unter „notwendig“ zu verstehen ist, hängt auch von der Art der Reise ab. Für den legeren Strandurlaub im All-inclusive-Hotel ist weniger Garderobe vonnöten als etwa auf einer Trekkingtour durchs Gebirge. Kommt das ­Gepäck beim Heimflug nicht an, sind ebenfalls nur wenige Ersatzkäufe erforderlich. In jedem Fall sind Sie bei der Anschaffung von Ersatz­gegenständen verpflichtet, die Ausgaben – im Rahmen vertretbarer Produktqualität – möglichst niedrig zu halten. Beim Kosten­ersatz für Bekleidung und Schuhe kommt es oft zu ­Abzügen, da diese auch nach der Reise noch verwendet werden können. Hier bieten die Fluglinien häufig nur eine Rückerstattung von 50 Prozent des Kaufpreises an.


ECC: Co-funded by the European Union

Dieser Artikel entstand im Rahmen der „Action 670702 – ECC-NET AT FPA“, für welche das Europäische Verbraucherzentrum Österreich Förderungen aus den Mitteln des Verbraucherprogramms der Europäischen Union (2014–2020) erhält.

 

 

Anspruch auf Zeitwert verlorener Gegenstände

Info an die Fluglinie

Auch wenn Sie das Fehlen des Gepäcks ­bereits am Flughafen mittels PIR gemeldet ­haben, müssen Sie unbedingt ein weiteres Schreiben an die Fluglinie richten, mit der Sie zuletzt geflogen sind (am besten per ­Einschreiben). Ab verspäteter Zustellung des Gepäcks haben Sie dafür maximal 21 Tage Zeit. Erwähnen Sie die Verspätung und f­ordern Sie einen Ersatz der Kosten für die Einkäufe. Kopien von Ticket, Boardingpass, Gepäcksabschnitt, PIR und den Rechnungen für die Ersatzanschaffungen sind beizulegen.

Verlorenes Gepäck

Ist das Gepäckstück nach 21 Tagen noch nicht aufgetaucht, gilt es offiziell als ver­loren. Informieren Sie die Fluggesellschaft nach ­Ablauf dieser Frist sofort schriftlich darüber. Zusätzlich zum Ersatz der Kosten für not­wendige Einkäufe binnen dieser 21 Tage haben Sie dann Anspruch auf Schadenersatz für den Verlust des Koffers samt Inhalt. Den allge­meinen Schadenersatzregeln zu­folge ­besteht dabei lediglich Anspruch auf den Zeitwert der verlorenen Gegenstände. Natürlich ist es nicht möglich, zu beweisen, was alles im verlorenen Gepäckstück war, und die Fluglinie kann nicht die Rechnungen für alle Gegenstände ein­fordern.

Grundsätzlich gilt allerdings: Je mehr Rechnungen, desto besser. Dadurch erhöht sich die Glaubwürdigkeit der Angaben. Die Rechnungen für am Urlaubsort getätigte Einkäufe sollten sie für den Fall, dass das Gepäck am Heimflug verloren geht, sicherheitshalber im Handgepäck aufheben.

Beschädigtes Gepäck

Erhalten Sie das Reisegepäck beschädigt ­zurück, besteht Anspruch auf Ersatz der ­Reparaturkosten. Achtung: Für Ihr Schreiben an die Fluglinie, in dem Sie die Beschädigung reklamieren, haben Sie maximal sieben Tage Zeit. Wer länger zuwartet, verliert seine Ansprüche. Oft bitten Fluggesellschaften vorab um die Übermittlung eines Kostenvoranschlages. Diesen erhalten Sie in Fachgeschäften, wobei die Airline mitunter Vertragspartner nennt, die dazu aufzusuchen sind. Wird der Schaden als irreparabel eingestuft, kann Ersatz in Höhe des Zeitwertes des Gepäckstücks eingefordert werden.

Auch dieser Wert ist von der aufgesuchten Fachfirma zu benennen. Die Airline haftet nicht, wenn das aufgegebene Gepäckstück bereits mangelhaft war oder ein aufgegebener Gegenstand nicht fachgerecht verpackt war. Dies kommt bei Sondergepäck (z.B. bei Sportgeräten, Musikinstrumenten) gelegentlich vor.

Maximaler Ersatzbetrag

Für beschädigtes, verspätetes und verloren gegangenes Gepäck gibt es hinsichtlich der Entschädigungszahlungen einen Haftungshöchstbetrag. Dieser liegt derzeit bei etwa 1.300 Euro. Eine über diesen Betrag hinausgehende Zahlung können Sie nur geltend machen, wenn Sie vorab eine entsprechende Erklärung bei der Airline abgegeben und ­einen Zuschlag für das Gepäckstück entrichtet haben. Die meisten Fluglinien erwähnen in ihren Allgemeinen Beförderungsbe­din­gungen (ABB) auch, was Sie im Handgepäck befördern müssen – sonst gibt es keinen Schaden­ersatz. Neben Geld, Schlüsseln, Ausweisen und anderen wichtigen Dokumenten sind das auch Schmuck und zerbrechliche Wertgegenstände wie Kameras und ­Laptops. Also aufpassen beim Packen!

Leserreaktionen

Aufpreis für Gepäck

Vor 2 Monaten habe ich einen Flug von Wien nach Zürich gebucht und zwar mit der AUA, obwohl sie etwas teurer als die Mitbewerber war. Jetzt habe ich leider festgestellt, dass der Flug nicht von der AUA mit 8 kg Handgepäck, sondern von der Helvetic durchgeführt wird, die nur 5 kg Gewichtsgrenze angibt. Die einzige Antwort der AUA-Helpline war, dass ich um 30 € Aufpreis ja einen Koffer mitnehmen kann. Solche versteckten Preiserhöhungen sind eine Zumutung. Ich werde in Zukunft wohl auf andere Airlines umsteigen.

Mag. Erich K.
(aus KONSUMENT 6/2017)

Dank EVZ 115 Euro refundiert

Ich habe Ihnen einen Bericht über Air Berlin gemailt (welchen Sie dann auch im KONSUMENT veröffentlicht haben) über die Praktiken der Verrechnung für an sich freies Gepäck. Ich bezahlte damals für ein Golfbag 115 €. Ich habe die Angelegenheit an Ihr Europäisches Verbraucherzentrum weitergeleitet. Dank deren Einschreiten hat mir die Air Berlin nun kommentarlos den Betrag auf mein Konto rückerstattet. Ich bedanke mich auch bei Ihnen für die Hilfe.

Marianne Orthaber
E-Mail
(aus KONSUMENT 11/2016)

Unverschämt

Der Leserbrief in Ihrer Ausgabe 8/2016 veranlasst mich, Sie auch über meine kürzliche Erfahrung mit Air Berlin zu informieren. Mein Mann und ich haben Flüge von Graz nach Stockholm gebucht, und zwar den Tarif inkl. ein Stück Freigepäck à 23 kg. Wir wollten in Graz mit einem Koffer (22 kg) und einem Golfgepäck (14 kg) einchecken. Obwohl dies unser gesamtes Gepäck war, mussten wir zusätzlich für das Golfgepäck bezahlen – und zwar 115 Euro! – weil die Dame uns erklärte, das Golfbag gilt nicht als freies Gepäckstück. Nun sind wir schon mehrmals mit solchem Gepäck geflogen, bisher immer ohne Beanstandung. Außerdem sind Freunde von uns zuvor ebenfalls nach Stockholm geflogen, hatten einen Koffer, ein Golfbag, für das sie nichts bezahlten, und ein weiteres Golfbag, das vorher angemeldet war und bezahlt wurde. Keine Probleme!

Gemeinsam sind wir nun am Samstag den 29.7. wieder von Arlanda zurückgeflogen, und konnten anstandslos das Golfbag als zweites Gepäckstück aufgeben. Auf der Website von AB steht eine Reihe von Erklärungen über die Gepäckstücke. Unter Pos. 1) Freigepäck steht nur die Begrenzung von 23 kg. Keine Einschränkung zu Größe oder Art (Sportgepäck) ist dort angegeben. Unter Sportgepäck ist nur die Variante „zusätzliches“ Sportgepäck angeführt. Auf meinen Hinweis, dass wir schon mehrmals so geflogen sind, wurde mir lakonisch mitgeteilt, dass das neu ist.

Ich glaube aber nicht, dass es rechtlich in Ordnung ist, wenn beim Freigepäck keine Einschränkungen angeführt sind. Es geht natürlich um keinen großen Betrag, aber trotzdem sind diese Praktiken unverschämt.

Marianne Orthaber
St. Nikolai
(aus KONSUMENT 9/2016)

Reisegepäck bei Air Berlin

Ich möchte Sie von eigenartigen Praktiken in Bezug auf die Beförderung von Reisegepäck bei Air Berlin und möglicher Weise auch bei anderen Billigfluglinien in Kenntnis setzten. Ich habe im Herbst 2015 über Check Felix einen Flug für zwei Personen nach Mallorca für Mai 2016 gebucht. Erst durch einen Hinweis eines Bekannten wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass bei dem bestellten Flugtarif ausschließlich Handgepäck inkludiert ist.

Ich habe daraufhin ca. 10 Tage vor Abflug nochmals die Air Berlin Buchungs-Website geöffnet und dort auch die Seite zum Buchen von Reise- und Sportgepäck gefunden, laut Anweisung sollten diese Buchungen bis zu 30 Stunden vor Abflug möglich sein. Mein Golfgepäck mit 50 € pro Richtung wurde anstandslos akzeptiert. Daraufhin wollte ich meinen Koffer mit 30 € pro Richtung als Aufgabegepäck nachbuchen, was jedoch nicht mehr möglich war.

Auf dem Flughafen wird für die Buchung des Gepäcks ein Aufschlag von 100% verrechnet was in Wien kein Problem war, in Palma hat die Prozedur aufgrund des großen Andrangs jedoch über eine Stunde gedauert und ich hätte beinahe meinen Flug verpasst. Da es nicht nur mir sondern auch anderen mitreisenden Golffreunden ebenso ergangen ist, denke ich, dass es sinnvoll wäre dieses Thema zur Sprache zu bringen.

DI Hubert Pitner
E-Mail
(aus KONSUMENT 8/2016)

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