Tarif-Wirrwarr, irrtümliches Schwarzfahren, Verspätungen – das Bahnfahren hat seine Tücken, wie die Beschwerden von Fahrgästen zeigen.
Von 1,2 Millionen ÖBB-Fahrgästen täglich beschweren sich nur 0,017 Prozent (ÖBB-Eigenangabe). In absoluten Zahlen ergibt das jedoch immerhin 74.460 unzufriedene Kunden der Bahn im Jahr. Letzte Hoffnung für Bahnkunden, deren Beschwerde vom Bahnunternehmen nicht zufriedenstellend behandelt wird, ist die Schlichtungsstelle der Schienen-Control. Diese Stelle hat also einen guten Überblick darüber, wo für Bahnkunden die Tücken lauern, die die Reiselust rasch in Bahnfrust verwandeln können. Im Jahr 2011 landeten 659 Beschwerden, nicht nur über die ÖBB, bei der Schlichtungsstelle.
Der Streit ums Geld
Bei den meisten Beschwerden geht es ums Geld: Fahrgeldnachforderungen, Inkassogebühren und Fahrpreiserstattungen. Seit die ÖBB im Regionalverkehr (REX- und R-Züge sowie S-Bahnen) keine Tickets mehr im Zug verkaufen, nahmen die Problemfälle zu. Das Ticket muss in diesen ÖBB-Regionalverkehrszügen jetzt vor dem Einsteigen in den Zug gekauft werden, sonst gilt man als Schwarzfahrer und muss mit einer deftigen Strafzahlung rechnen: 65 Euro, die sich auf 95 Euro erhöhen, wenn man mit Erlagschein zahlt. Und rasch auch noch mehr, wenn nicht binnen 14 Tagen bezahlt wird. Die ÖBB-Personenverkehr AG fackelt nicht lange und übergibt die Forderung ohne Mahnung und manchmal auch ohne Behandlung eines Kundeneinspruchs direkt ans Inkassobüro.
Kein Ticketkauf in der Bahn
Eltern fallen mitunter aus allen Wolken, wenn der ertappte Sprössling sie nicht informiert hat und plötzlich das Schreiben des Inkassobüros ins Haus flattert. Auch wer selten Bahn fährt oder von Fernzügen gewohnt ist, dass man auch im Zug ein Ticket kaufen kann, gerät schnell in diese unangenehme und kostspielige Situation. Marie-Theresia Röhsler, Geschäftsführerin der Schienen-Control, empfiehlt, in jeden Fall erst einmal zu zahlen, auch wenn man die Strafzahlung für nicht gerechtfertigt hält. Dann sollte man Beschwerde einlegen.
Wann ist der Bahn-Ticketautomat defekt?
Nur wenn es am Bahnhof kein Ticket gibt, etwa weil der Fahrkartenautomat defekt ist, darf man ohne Fahrkarte einsteigen. Doch ein Ticketautomat gilt für die ÖBB nicht als defekt, wenn nur das Zahlen mit Karte nicht funktioniert, Barzahlung aber schon. Auch sollte man einen Automaten nicht für defekt halten, weil er eine Banknote nicht annimmt. ÖBB-Automaten akzeptierten nur Banknoten, auf die maximal 9,90 Euro Wechselgeld herausgeben werden muss. Es hängt also vom Ticketpreis ab, welche Banknoten der Fahrkartenautomat zulässt.
Wenn er tatsächlich defekt ist, sich aber irgendwo auf dem Bahnhof ein funktionierender befindet, darf man nicht ohne Fahrschein in den Zug steigen, ebenso wenig wegen großer Eile oder einer langen Schlange vorm Automaten. Auch wenn die Beweislast beim Bahnunternehmen liegt, empfiehlt es sich, einen Defekt des Fahrkartenautomaten zu dokumentieren, etwa durch ein Foto mit der Handykamera oder einen Anruf im Callcenter 05 17 17.
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Sparen mit Konsument: Bahnfahren 11/2012
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Bahntarife: Sonderangebote 6/2012
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ÖBB: Fahrgastbeschwerden 4/2011
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