Werbefahrten - Strengere Regelung
Viele, meist betagte Personen erhalten per Post Einladungen zu „Gewinnübergaben“ oder kostenlosen Ausflügen mit Gratisessen.
Viele, meist betagte Personen erhalten per Post Einladungen zu „Gewinnübergaben“ oder kostenlosen Ausflügen mit Gratisessen.
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gewann die Verbandsklagen gegen SPAR und BILLA, welche aggressive Geschäftspraktiken gegen Kinder anwandten.
Die Tageszeitung "Österreich" tritt seit einiger Zeit als Versicherungsvertreter auf und ködert Kunden mit dem iPhone5. - Ein Kommentar von Manfred Tacha.
Gerichtsurteil gegen Chello und drei: Fernsehwerbung ohne ausreichenden Hinweis auf jährliche Internet-Service-Entgelte ist irreführend und zu unterlassen.
Tipps nonstop: "Reicht ein handgeschriebener Zettel aus, wenn man keine unadressierte Werbung in Hausbrieffachanlagen und an der Wohnungstür wünscht?"
Eskimo: "Seit über 30 Jahren Österreichs beliebtestes Eis.“ Doch wird es nicht in der Heimat produziert. - Ein "Aufgespießt" von KONSUMENT-Redakteurin Elisabeth Spanlang.
Der VKI klagte SPAR wegen verbotener Kinderwerbung.
Viele Telekom- und Internetanbieter haben zusätzlich zu ihren monatlichen Tarifen jährliche Einmalgebühren eingeführt, sogenannte Servicepauschalen.
Hunderte Werbebotschaften prasseln täglich auf uns ein. Belanglose, nervende, witzige, kreative. Oft sind sie auch provokativ, aggressiv, irreführend oder sexistisch. - Was sagt der Werberat? - Ein "Aufgespießt" von KONSUMENT-Chefredakteur Gerhard Früholz.
Foodwatch ließ Konsumenten über die "dreistesten Werbelügen" abstimmen. Gewinner ist Hipp mit seinen Instant-Früchtetess "Waldfrüchte", "Apfel-Melisse" und "Früchte".
Der Aufkleber "Bitte keine unadressierte Werbung", den man bei den Werbemittelverteilern bestellen kann, trägt jetzt den Hinweis "Flugblattverzichter bis Ende 2014".
Seit kurzem dürfen Papierrechnungen im Telekom-Bereich nichts mehr kosten. Telekom- und Internetunternehmen revanchieren sich mit anderen Gebühren.
UPC, Orange, Hutchison, Telering - Telekom-Werbung ohne Hinweis auf Service-Pauschale ist irreführend und gesetzwidrig.
Ich wurde von einer Firma mit Telefonwerbung belästigt. Wo kann ich mich beschweren?
Ich erhalte immer Anrufe, in denen mir jemand etwas verkaufen will. Was kann ich dagegen tun?
Ich habe eine Zuschrift erhalten, dass ich etwas gewonnen habe. Der Preis wird im Rahmen eines Ausfluges übergeben. Soll ich mitfahren?
"Angeblich gibt es eine Liste, in die man sich eintragen kann um keine Werbebriefe mehr zu bekommen. Wissen Sie Genaueres?"
Wo kann ich mich über unerwünschte Werbung beschweren?
Online-Umfrage: Was verbinden Sie mit dem „Österreichischen Werberat“?
Konsumenten können Änderungen bewirken, wenn sie sich beschweren. - Ein "Aufgespießt" von Konsument-Redakteurin Veronika Kaiser.
Der VKI hat SPAR wegen des Stickersammelbuchs "Wüsten und Steppen" geklagt. Die Werbung richtet sich an Volksschüler - eine unzulässige Kaufaufforderung.
„Sie möchten keine Hungerkur machen, sondern sich satt essen und trotzdem abnehmen.“ Mit dieser und ähnlichen Behauptungen warb das Schlankheitsstudio Figurella auf seiner Homepage und in Postwurfsendungen um Kundinnen.
Hausbewohner fühlten sich durch die unerwünschte Werbung eines Aufsperrdienstes belästigt. Der Oberste Gerichtshof wertete diese Werbe-Aufkleber als gesetzwidrig.
Vorsicht Falle: Mit einem neuen Trick wird das Verbot von unverlangten Werbeanrufen umgangen.
Die Tageszeitung "Österreich" offeriert Verträge für die Prämiengeförderte Zukunftsvorsorge von Wüstenrot und lockt mit einem iPhone. Wesentliche Informationen werden dabei aber verschwiegen.
Ein Marillenjoghurt von Schärdinger, bei dem Marillen nur auf der Verpackung, im Produkt selbst aber kaum vorkommen.
TUI verschickte eine Werbezusendung mit einer personalisierten Internetadresse. Beim Aufruf der Seite waren persönliche Daten öffentlich einsehbar.
Werbeprospekte und PR-Material gemixt mit Süßigkeiten: Was Marketingfirmen alles versuchen um den Kauf durch Kinderwerbegeschenke anzukurbeln. - Ein "Aufgespießt" von KONSUMENT-Redakteur Bernhard Matuschak.
Werbung richtet sich zunehmend direkt an Kinder, um ihre Ziele zu erreichen. Kein Wunder: Kinder können am leichtesten beeinflusst werden. Somit werden sie schon früh zum künftigen Konsumenten erzogen, ohne überhaupt davon zu wissen.
Der Lions-Club wollte Lebensmittel für Bedürftige organisieren. Merkur unterstützte die Aktion und bat seine Kunden ein Produkt mehr zu kaufen. - Ein "Aufgespießt" von KONSUMENT-Redakteurin Veronika Kaiser.
Das Notfallservice SOS Universal versucht nicht zum ersten Mal Kunden telefonisch zu keilen.
"Hol Dir jetzt Dein Stickerbuch!“. Mit dem Slogan warb Billa Anfang des Jahres für seine "tierische“ Aktion. Werbung, die Kinder direkt zu einer Handlung auffordert ist verboten.
Reklame will nur das eine: uns zum Kaufen animieren, doch wir Konsumenten müssen aufs Geld schauen. Bei dreisten Versprechen gehen wir vor Gericht. - Ein Kommentar von KONSUMENT-Redakteurin Veronika Kaiser.
Seit über zehn Jahren bekämpft der VKI dreiste oder aggressive Werbesprüche vor Gericht. An Nachschub herrscht kein Mangel.
"Ein Fall für KONSUMENT": Gratis-Rasentrimmer doch noch erhalten.
Bei unserer Online-Umfrage vom Dezember 2010 befragten wir unsere User zum Thema Werbung für Kleinkinder.
Konsument international berichtet, was andere Konsumentenmagazine schreiben. – Hier: Deutschland
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