Ich habe eine Zuschrift erhalten, dass ich etwas gewonnen habe. Der Preis wird im Rahmen eines Ausfluges übergeben. Soll ich mitfahren?
Hier geht es darum, Gutgläubige zur Teilnahme an Werbefahrten zu überreden. Die Veranstaltungen finden oft im grenznahen Ausland statt, denn Werbeveranstaltungen in Österreich sind streng reglementiert. Dort werden die Eingeladenen dann zur Bestellung von Waren gedrängt. Diese sind wesentlich teurer als Produkte im regulären Handel. Das merken die Konsumenten aber nicht sofort, da man auf so einer Veranstaltung ja keine Preise vergleichen kann. Weil Verkaufsveranstaltung und "Gewinn"verteilung so lange dauern, bleibt dann meist keine Zeit, das angekündigte touristische Programm wirklich zu absolvieren. Firmen müssen Gewinne erwirtschaften und machen daher keine uneigennützigen Geschenke!
Preise dienen als Köder
VKI-Mitarbeiter haben selbst an einer solchen Fahrt teilgenommen. Da stellte sich heraus: Die im Schreiben angekündigten Preise werden nicht ausgegeben, sondern dienen lediglich als Köder. Wir raten daher, keinesfalls auf derartige Zusendungen zu reagieren. Wenn niemand mehr mitfährt, hat der Spuk bald ein Ende.
Da diese Unternehmen nicht im Handelsregister erfasst sind und keinen Firmensitz, sondern lediglich ein Postfach haben, ist die rechtliche Verfolgung dieser Praktiken sehr schwierig, weil die Hintermänner nicht zu eruieren sind und die Namen der Unternehmen laufend wechseln. Wir haben mehrfach vor derartigen Werbefahrten gewarnt, hier können Sie die entsprechenden Artikel lesen:
- Werbefahrten - Senioren werden abgezockt
- Werbefahrten - Schein und Wirklichkeit
Ihr KONSUMENT-Team