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Werbung: viele Klagen - In die Irre geführt

Reklame will nur das eine: uns zum Kaufen animieren. Doch wir Konsumenten müssen aufs Geld schauen. - ein Intern von KONSUMENT-Redakteurin Veronika Kaiser.

Veronika Kaiser (Bild: Wilke) 
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Redakteurin
Veronika Kaiser

Umso penetranter die alltägliche Berieselung: "Kauf Dich glücklich", ruft uns ein Elektromarkt zu. Jedes Waschmittel wäscht noch gründlicher. Jeder neue Handytarif ist immer supergünstig.

Aber Werbeaussagen können zu Missverständnissen führen. Wenn zum Beispiel Billa in Fernsehspots "Satte Rabatte" verspricht und verschweigt, dass den Preisnachlass nur erhält, wer eine Billa-Kundenkarte hat. Oder wenn Sport Eybl/Sports Experts behauptet, dass ein Sonderangebot von 89,99 auf 26,99 Euro verbilligt wurde. Allerdings hat der Artikel dort niemals 89,99 Euro gekostet.

In die Irre geführt

Das "weißeste Weiß“ oder das „beste Bier“ sind Werbephrasen, die niemand auf ihre Richtigkeit überprüfen kann. Anders ist dies beim Rabatt, der nicht für alle gilt, und dem Sonderangebot, das in Wahrheit nicht so günstig ist. Das lässt sich beweisen. Und viele Konsumenten fühlen sich mit Recht gefoppt. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) untersagt solche irreführende Werbung, also falsche oder unvollständige Aussagen, geschönte Darstellungen und Werbung, die sich an Kinder richtet, wie die Stickermania von Spar. Und das UWG ermächtigt bestimmte Organisationen, gegen diese Werbung vorzugehen. Auch der Verein für Konsumenteninformation ist hier zur Klage berechtigt.

Erste Zwischenbilanz

Gegen viele Werbeschmähs haben wir geklagt. Eine Zwischenbilanz unserer Aktion finden Sie in dem Bericht "Werbung: Billa, Obi, Eybl, Kika, Lutz". Im Fall des Billa-Rabatts hat uns das Gericht übrigens recht gegeben.

Berichten Sie uns

Wenn Sie auf Werbeaussagen stoßen, die Sie als irreführend oder aggressiv einschätzen, dann schicken Sie uns die Unterlagen: entweder schriftlich an

  • VKI, Testmagazin KONSUMENT, 1060 Wien, Linke Wienzeile 18, Kennwort "Irreführende Werbung", oder per E-Mail an
  • leserbriefe@konsument.at.

Bitte beschreiben Sie möglichst detailliert, welche Firma wann und wo geworben hat; am besten legen Sie Prospekte, Scans oder Screenshots bei.

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