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KONSUMENT-Testplakette - Orientierung beim Einkauf

Unternehmen können mit unseren Test­urteilen in Form der KONSUMENT-Testplakette werben. Es gelten strenge Regeln, damit Verbraucher nicht getäuscht werden.

17 Jahre altes Test­urteil

Warum nicht mit einem Konsument-Testurteil werben und den Umsatz damit ankurbeln? Eine ­verlockende Idee, der ein Hersteller von Kochtöpfen gefolgt ist. Er schmückte seine Werbung für ein fünfteiliges Kochtopf-Set mit einem bereits 17 (!) Jahre alten Test­urteil. Doch damit nicht genug: In dem Test, auf den sich das Unternehmen bezog, war lediglich ein einziges Modell des Her­stellers – und kein Set – getestet worden. Eine solche Werbe­linie führt Verbraucher in die Irre.

Mehr als 100 Tests, Reports und Markterhebungen

Der VKI veröffentlicht jährlich mehr als 100 Tests, Reports und Markterhebungen. Objektivität und Unabhängigkeit stehen ­dabei an oberster Stelle unserer Arbeit. ­Unsere Testurteile und Untersuchungs­ergebnisse sollen für Verbraucher den Markt übersichtlicher machen. Dazu dient auch die Testplakette: Info, die der VKI bei ausgewählten Tests vergibt. Grundvoraussetzung ist dabei eine Test-Bewertung von Produkten und Dienstleistungen mit „sehr gut“ oder „gut“.

Strenge Regeln

Wer zum Beispiel Staubsauger, ­Joghurt, Butter oder Autoreifen mit der KONSUMENT-Testplakette bewerben möchte, muss eine Lizenz erwerben und sich dabei an ­strenge Regeln – die sogenannten Lizenzvertragsbedingungen – halten. Maximal zwei Jahre dürfen ­Unternehmen mit der KONSUMENT-Testplakette werben – vorausgesetzt, das beworbene Produkt wird währenddessen nicht im Produktionsprozess oder in seiner Zusammensetzung geändert.

Missbräuchliche Werbung mit Testurteilen

Missbräuchliche Werbung mit KONSUMENT-Testurteilen, so wie im oben beschriebenen Fall, führt Verbraucher in die Irre und schadet auch unserer Glaub­wür­digkeit, die für Verbraucherorganisa­tionen ein hohes Gut ist. Daher geht der VKI in Fällen wie jenen des Kochtopf-­Herstellers strikt vor – mit Abmahnungen und gerichtlichen Schritten. Um Missbrauch von vornherein zu verhindern wird jede ausgestellte KONSUMENT-Test­plakette mit einer individuellen Lizenznummer versehen. Anhand dieser Lizenznummer kann jeder Verbraucher auf Testplakette: Info prüfen, ob sich dahinter wirklich das beworbene Produkt verbirgt.

KONSUMENT-Testplakette: Orientierung beim Einkauf (Foto: leomagdala/Shutterstock)

Mit der Lizenznummer können Verbraucher hier auf Testplakette: Info prüfen, ob die Testplakette korrekt ist. Dort finden Sie auch eine Übersicht aller aktuellen Lizenznehmer.

  • 1 JAHR dürfen Unternehmen mit der KONSUMENT-Testplakette werben, in bestimmten Fällen ein Jahr länger.
  • 1.200 EURO kostet die Lizenz je Werbekanal.
  • 5 WERBEKANÄLE stehen Unternehmen für ihre Werbemaßnahmen zur Auswahl (Print, Web, Packaging, Point of Sale, TV).
  • 74 LIZENZEN wurden 2017 abgeschlossen.

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