Die Vitalakademie bildet „diplomierte Ernährungstrainer“ aus. Dass Ernährungstrainer aber keine persönliche Ernährungsberatung machen dürfen, verschwieg das Unternehmen.
Ernährungstrainer und Ernährungsberater sind unterschiedliche Berufe. Diplomierte Ernährungstrainer dürfen keine individuelle Beratung in Ernährungsfragen durchführen. Das hat der Oberste Gerichtshof (OGH) klargestellt. Sie dürfen nur allgemeines Wissen weitergeben, etwa im Rahmen von Vorträgen. Persönliche Betreuung ist den Ernährungsberatern vorbehalten. Diese Tätigkeit ist ein gesetzlich geregeltes Gewerbe, das nur Ernährungswissenschaftler und Diätologen ausüben dürfen. Ein Hochschulstudium ist dafür Voraussetzung.
Böse Überraschung für Kursteilnehmer
Anders ist das bei der Ausbildung zum Ernährungstrainer, wie sie die Vitalakademie (Akademie Mea Vita GmbH) anbietet. Der Tätigkeitsbereich ihrer Absolventen hat dafür klare rechtliche Grenzen. Davon waren einige Kursteilnehmer aber überrascht. Aufgrund der Kursbeschreibung und Bewerbung durch die Vitalakademie waren sie davon ausgegangen, als Ernährungstrainer künftig auch persönliche Beratung durchführen zu können. Berechtigterweise – wie inzwischen auch ein Gerichtsurteil bestätigt.
Irreführende Geschäftspraktiken
Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben die Vitalakademie wegen irreführender Geschäftspraktiken geklagt. Das Unternehmen klärt schließlich seine Kursteilnehmer nur mangelhaft darüber auf, was sie nach abgeschlossener Ausbildung dürfen und was nicht. Schon das Vitalakademie: Irreführende Geschäftspraktik - VKI gewinnt Klage gab uns in erster Instanz Recht. Es beurteilte alle 29 eingeklagten Vertragsklauseln als gesetzwidrig.
29 Vertragsklauseln gesetzwidrig
Das Oberlandesgericht (OLG) Linz bestätigte das jetzt in einem rechtskräftigen Urteil. Demnach stellt die Vitalakademie auf ihrer Webseite und in Bildungskatalogen nur unzureichend klar, was die Unterschiede zwischen Ernährungsberatern und Ernährungstrainern sind.
Parallel dazu führt der VKI auch einen Musterprozess, um die Vertragsanfechtung eines betroffenen Kursteilnehmers durchzusetzen. Hier fällte das Bezirksgericht (BG) Linz vor kurzem ein noch nicht rechtskräftiges Urteil. Darin verpflichtete es die Vitalakademie, noch nicht konsumierte Kurseinheiten zurückzuzahlen. |
Das Urteil im Volltext und Details zu weiteren rechtswidrigen Klauseln finden Sie auf unserer Webseite Irreführende Geschäftspraktik und unzulässige Klauseln der Vitalakademie.