Zum Inhalt

Telefonwerbung - Neue Abkassier-Masche

Verboten sind unverlangte Werbeanrufe ja schon länger. Seit Mai 2011 sind auch Verträge nichtig, die durch solche illegalen Anrufe abgeschlossen werden. Manche Unternehmen wollen diese Regelung nun umgehen und trotzdem Kasse machen.

" ... bei einem Lottogewinnspiel angemeldet"

Sie rufen Konsumenten an und behaupten, diese hätten sich bei einem Lottogewinnspiel angemeldet. Wenn man nicht mehr mitspielen wolle, müsse man eine Mehrwertnummer (Vorwahl 0900 …) zurückrufen, um seine Daten löschen zu lassen. Ruft man die Nummer an, wird man am Telefon endlos hingehalten. Uns sind Fälle bekannt, in denen Kosten von über 50 Euro entstanden sind.

Wir warnen daher, solche Rückrufe bei 0900er-Nummern zu tätigen! Bei derartigen Anrufen sollten Sie am besten gleich auflegen und sich nicht auf ein Gespräch einlassen. Laut Datenschutzgesetz müssen gespeicherte Daten kostenlos gelöscht werden. Dass man zum Löschen persönlicher Daten eine Mehrwertnummer anrufen soll, ist also eine bewusste Falschinformation.

Unverlangte Werbeanrufe sind verboten

Unverlangte Werbeanrufe sind verboten und werden mit Verwaltungsstrafen geahndet. Wenn man weiß, welche Firma angerufen hat, kann man Anzeige beim zuständigen Fernmeldebüro erstatten. Wer durch einen unerbetenen Telefonanruf zum Anrufen einer Mehrwertnummer aufgefordert wurde und dort angerufen hat, kann gegen die Rechnung bei seiner Telefonfirma schriftlich (eingeschrieben!) Einspruch erheben.

Telekom-Regulierungsbehörde RTR einschalten

Wird dieser Einspruch abgelehnt, sollte man die Schlichtungsstelle der Telekom-Regulierungsbehörde RTR einschalten. Diese Stelle vermittelt kostenlos bei Streitigkeiten zwischen Telefon- bzw. Internetprovidern und Konsumenten. Wenn ein Unternehmen unberechtigt Geld von Ihrem Konto abbucht, können Sie diesen Betrag bei Ihrer Bank problemlos rückbuchen lassen.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

Baby-Anfangsnahrung - Werbeverbot

Baby-Anfangsnahrung - Werbeverbot

Werbeverbot für Baby-Anfangsnahrung: So sehr die Hersteller sich bei Baby-Anfangsnahrung bemühen, an Muttermilch kommt sie nicht heran.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang