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Stickersammelbuch von Spar - Verbotene Kinderwerbung

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat SPAR wegen seiner Werbung für das Stickersammelbuch „Wüsten und Steppen“ („Hol dir hier das Buch dazu“) auf Unterlassung geklagt.

Die Werbeaussagen richten sich direkt an Volksschulkinder und stellen eine unzulässige direkte Kaufaufforderung und damit verbotene aggressive Werbung dar. Dies hat das Landesgericht Salzburg bestätigt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Plakate und Flugblätter

„Die Entdeckungsreise zu den Wüsten und Steppen beginnt! Hol Dir das Buch dazu“ lautete die Überschrift und darunter war zu lesen: „Stickersammelbuch zum Sensationspreis Euro 1,99“. Begleitet wurde dies von der Zeichentrickfigur Garfield, der neben einer mit Stickern gefüllten Schatztruhe inmitten einer Wüstenlandschaft lehnte. 2.500 solcher Plakate wurden in 1.400 Standorten der SPAR Filialen aufgestellt. Des Weiteren wurden Flugblätter an alle Haushalte mit der Aufforderung versendet: „So wird dein Stickersammelbuch voll: Blaue Sticker-Briefchen um nur Euro 0,50 kaufen….“. Eltern bekamen darüber hinaus bei jedem Einkauf ab 10 Euro ein grünes Sticker-Briefchen gratis dazu.

Verbotene Werbemethoden

Die EU-Richtlinie gegen Unlautere Geschäftspraktiken enthält eine Liste von absolut verbotenen Werbemethoden. In Umsetzung der Richtlinie ist gemäß Ziffer 28 des Anhanges zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) eine direkte Aufforderung an Kinder in der Werbung, die beworbenen Produkte zu kaufen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene zu überreden, die beworbenen Produkte für sie zu kaufen, unter allen Umständen verboten.

Direkte Kaufaufforderung an Kinder

SPAR wollte dem Gericht allerdings weismachen, dass sich diese Werbung an Erwachsene –  insbesondere an Lehrer, Pädagogen und Eltern – richte und nur im „untergeordnetem Ausmaß“ an Kinder. Das Landesgericht Salzburg geht in seiner Entscheidung aber davon aus, dass der Schutzbereich der genannten Normen Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres erfasst. Die Werbung von SPAR richte sich an diesen Personenkreis: Die Kinder werden bewusst mit „Du“ angesprochen, Garfield soll die Aufmerksamkeit auf die Werbung ziehen und die Wüstenlandschaft erinnert nicht an die realen Lebensbedingungen der Wüste, sondern an ein Kinderbuch. Daher liege eine verbotene direkte Kaufaufforderung an Kinder vor. SPAR wurde diese Art der Werbung für die Zukunft verboten.

Schutz der Kinder vor aggressiver Werbung

„Dieses wohlbegründete Urteil des Landesgerichtes Salzburg ist eines der ersten zum Verbot von Kinderwerbung in Österreich. Es legt ausführlich dar, weshalb in diesem Fall Kinder und nicht Erwachsene die Zielgruppe der Kaufaufforderung sind. Damit wird ein wichtiges neues Kapitel für den Konsumentenschutz in der Praxis eröffnet – den Schutz der Kinder vor aggressiver Werbung“, sagt Dr. Peter Kolba, Leiter des Bereiches Recht im VKI.

Das Urteil ist auf www.verbraucherrecht.at im Volltext verfügbar.

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