Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) gewann die Verbandsklagen gegen SPAR und BILLA, welche aggressive Geschäftspraktiken gegen Kinder anwandten.
Mit Slogans wie „Hol dir dein Stickerbuch“ oder „Stickersammelbuch zum Sensationspreis“ machten die beiden Supermarktketten in der Vergangenheit auf sich aufmerksam. Diese Verkaufsförderungsaktionen richten sich an Kinder unter 14 Jahren und sind laut Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten.
"Hol Dir jetzt Dein Stickerbuch“
SPAR und BILLA betrieben diese unlauteren Geschäftspraktiken vor allem durch direkte Aufforderungen an Kinder wie beispielsweise "Hol dir das Stickerbuch“. Aber nicht nur die direkt an Kinder gerichtete Kaufaufforderung in der Werbung ist unzulässig, sondern auch jene, in der Kinder ihre Eltern überreden das Produkt zu kaufen.
Durch Umwege zu den Stickern
Themen wie "Entdeckungsreise zu den Wüsten und Steppen“ (SPAR) und "Rekorde im Tierreich“ (BILLA) sollten die Kinder dazu animieren die Stickeralben zu kaufen. Die Sticker konnte man bei beiden Kaufhausketten nur durch Einkäufe in bestimmter Höhe ergattern. Außerdem bestand die Möglichkeit einzelne Stickerpackungen extra zu kaufen.
Aber: Die Fernsehwerbungen, in der die Aktionen generell beworben wurden, sind von den Gerichten jedoch nicht als gesetzeswidrig angesehen worden.
Mehr Informationen dazu finden Sie auf der Webseite unserer Rechtsabteilung unter www.verbraucherrecht.at oder in den Urteilen vom Obersten Gerichtshof (SPAR) und dem Obersten Landesgericht Wien (BILLA).