Zum Inhalt

Hygiene Austria: FFP2-Masken - Künftig keine "Made in Austria"-Werbung für Masken aus China

Mund-Nasen-Schutz-Hersteller Hygiene Austria darf China-Masken künftig nicht mehr mit "Made in Austria" bewerben. Ein aktuelles Urteil des Handelsgerichts Wien (HG Wien) verbietet derartige Werbung nachdem die Hygiene Austria die Beanstandungen in der Klage anerkannt hatte.

Der im April 2020 gegründete österreichische Masken-Hersteller Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria), ein Joint Venture der Lenzing AG und der Palmers Textil AG, stand seit Anfang März 2021 im Zusammenhang mit der Herstellung von FFP2-Masken in der Kritik. Ein Teil der Masken war offenbar in China gefertigt worden. Händler nahmen Produkte der Firma daraufhin reihenweise aus dem Sortiment. 

FFP2-Masken teilweise in China produziert

Worum geht es genau? Die Hygiene Austria hatte in der Öffentlichkeit die heimische Produktion der FFP2-Masken als besonderes Qualitätsmerkmal hervorgehoben. Außerdem wurde auf heimische Wertschöpfung und das Bestehen von 200 Arbeitsplätzen in Österreich hingewiesen. 

Tatsächlich aber beauftragte die Hygiene Austria LP GmbH (Hygiene Austria), wie die Firma auch später kundtat, teilweise einen chinesischen Lohnfabrikanten mit der FFP2-Maskenproduktion. Dieser fertigte die Masken nach dem Baumuster der Hygiene Austria. 

Erfolgreiche VKI-Klage gegen irreführende Aussagen 

Wir vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagten im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Bewerbung der FFP2-Masken als "Made in Austria".  Mit dem aktuellen Urteil verbietet das Handelsgericht Wien der Hygiene Austria die Werbung mit „Made in Austria“: Und zwar darf die Hygiene Austria in Zukunft Atemschutzmasken nicht mit „Made in Austria“ bewerben, wenn sie auch Masken in Verkehr bringt, die außerhalb Österreichs, etwa in China, angefertigt werden.

VKI prüft künftige Werbung mit "Made in Austria"

„Es ist sehr erfreulich, dass wir innerhalb von wenigen Monaten eine gerichtliche Klarstellung erreichen konnten und damit chinesische Masken von Hygiene Austria nicht mehr als ,Made in Austria‘ beworben werden dürfen. Leider haben wir durch das Anerkenntnis keine inhaltliche Klärung zur Frage, wann allgemein mit ,Made in Austria‘ geworben werden darf", informiert Mag. Thomas Hirmke, Leiter des Bereiches Recht im VKI. "Konsumentinnen und Konsumenten müssen bei ,Made in Austria‘-Produkten allerdings darauf vertrauen können, dass sie mit ihrem Kauf heimische Ware erhalten. Der VKI wird daher künftige Werbung mit ,Made in Austria‘ sehr kritisch prüfen“, betont Hirmke. 

„Das Vorgehen von Hygiene Austria hat das Vertrauen der Verbraucher/innen stark beschädigt. Umso erfreulicher ist es, dass Hygiene Austria nun das Klagebegehren des VKI rasch anerkannt hat und damit klargestellt ist, dass Hygiene Austria seine Masken nicht mehr mit Hinweis auf heimische Produktion bewerben darf“, so Konsumentenschutzminister Dr. Wolfgang Mückstein.

Details sowie das Urteil im Volltext finden Sie auf VKI-Klage gegen Hygiene Austria.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

This could also be of interest:

WhatsApp: unklare Änderungen gesetzwidrig

WhatsApp: unklare Änderungen gesetzwidrig

2021 hatte WhatsApp die Nutzungsbedingungen geändert. Doch die Änderungen waren unklar. Daraufhin haben wir WhatsApp Ireland Limited geklagt und waren nun beim Obersten Gerichthof (OGH) erfolgreich.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang