Viele, meist betagte Personen erhalten per Post Einladungen zu „Gewinnübergaben“ oder kostenlosen Ausflügen mit Gratisessen.
Wer mitfährt, wird zum Kauf überteuerter Waren gedrängt. Solche Werbefahrten müssen in Österreich bei der Gewerbebehörde angemeldet werden; diese kann die Veranstaltung dann untersagen. Daher führten solche Fahrten bis jetzt ins grenznahe Ausland. Damit soll nun Schluss ein. Jetzt muss eine Werbefahrt der österreichischen Behörde auch dann gemeldet werden, wenn sie im Inland angeboten wird, das Ziel der Fahrt aber im Ausland liegt. Es ist zu hoffen, dass Werbefahrten damit endgültig der Vergangenheit angehören.