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Lästige Telefonwerbung - Beschwerdemöglichkeit

Ich wurde von einer Firma mit Telefonwerbung belästigt. Wo kann ich mich beschweren?

Gemäß § 107 (1) Telekommunikationsgesetz sind Anrufe – ebenso wie Faxe und SMS  - zu Werbezwecken ohne vorherige Einwilligung des Teilnehmers unzulässig und mit Verwaltungsstrafen bedroht. Die Einwilligung kann nicht nur der Teilnehmer selbst geben, sondern auch eine Person, die der Teilnehmer zur Benützung seines Anschlusses ermächtigt hat.

Zuständig für die Einhaltung sind die Fernmeldebüros. Sie können also dorthin eine Anzeige richten, wenn Sie derartige Anrufe erhalten haben. Sie müssen natürlich wissen, welche Firma Sie angerufen hat.

Ihr KONSUMENT-Team 

Lesen sie auch, was Betroffene berichten: Werbeanrufe: Umfrage Telefonterror 7/2010

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