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Figurella wirbt irreführend - Urteil

„Sie möchten keine Hungerkur machen, sondern sich satt essen und trotzdem abnehmen.“ Mit dieser und ähnlichen Behauptungen warb das Schlankheitsstudio Figurella auf seiner Homepage und in Postwurf­sendungen um Kundinnen.

Gymnastische Übungen unter einer Plexiglaskuppel bei erhöhter Temperatur sowie eine Sauerstoffbehandlung würden die Kilos schmelzen lassen. Gegen diese Irreführung klagte die Arbeiterkammer und bekam vor Gericht recht (OLG Linz 14.7.2011, 1 R 34/11t). Gruppendynamische Prozesse könnten wohl zum Abnehmen beitragen, meinte das Berufungsgericht. Das sage jedoch nichts über die Wirksamkeit der Methode. Aus den Werbebotschaften von Figurella könnte der Eindruck entstehen, man könne nur durch diese Methode abnehmen, ohne die Ernährung zu ändern. Dies entspricht jedoch nicht den Tatsachen. Daher ist diese Werbung irreführend.

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