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Schärdinger Marillentraum - Kein Traum

  

Was Konsumenten alles zugemutet wird. Diesmal im Lebensmittel-Check: Ein Marillenjoghurt fast ohne Marillen.

Schärdinger Marillentraum (Bild: E.Würth/VKI)
Schärdinger Marillentraum (Bild: E.Würth/VKI)

Schärdinger Marillentraum (Bild: E.Würth/VKI)

Marillentraum

Das steht drauf: Schärdinger Marillentraum

Gekauft bei: fast überall erhältlich

Das ist drin

Sommer, Sonne und reifes Obst in einem kühlen, cremigen Joghurt. Da kommt Ferienstimmung auf. Schon die Verpackung des Schärdinger Marillentraums macht Lust aufs Löffeln: viel Orange für saftige Marillen, ein goldgelber Streifen für die ebenfalls enthaltenen Pfirsiche und elegantes Weiß für österreichisches Joghurt mit 4 % Fett.

 „Mmhh“, dachte sich auch eine Konsument-Leserin und nahm einige Becher mit nach Hause. Dort verging ihr allerdings der Appetit, als sie auf die Zutatenliste schaute. Denn der Marillentraum mit Pfirsich, so die vollständige Bezeichnung, enthält gerade einmal mickrige 1,5 % Marille, aber immerhin 6 % Pfirsich und 2,5 % Pfirsichsaft aus Pfirsichsaftkonzentrat. Ein Produkt mit dieser Zusammensetzung als Marillenjoghurt zu verkaufen, empfand die Kundin schlicht als Mogelpackung und schrieb verärgert an uns.

Wir fragten bei Schärdinger nach. Dort redete man nicht lange herum, sondern gestand zerknirscht den Fehler ein. Um zu sehen, ob den entschuldigenden Worten auch Taten folgen, halten wir das Fruchtjoghurt weiter unter Beobachtung.

Reaktionen

Reaktionen
Was Schärdinger, inzwischen Teil der Berglandmilch, dazu sagt, dass ihr Marillenjoghurt fast ohne Marillen auskommt.

„Wir bedanken uns für Ihre Zuschrift und die darin erläuterte Beanstandung der angesprochenen Konsumentin zur Deklaration des Produkts "Marillentraum mit Pfirsich", die uns zur umgehenden Prüfung der Produktzusammensetzung veranlasst hat. Obwohl es sich bei diesem Fruchtjoghurt um eine Doppelsorte handelt, hat uns Ihre Zuschrift dankenswerter Weise gleich zu einer entsprechenden Analyse veranlasst. Möglicherweise ist eine Umrezeptierung der Grund für den aufgezeigten Fehler.
Um diesen Fehler schnellstmöglich zu beheben, wurden bereits Schritte zur Optimierung der Rezeptur eingeleitet. Wir werden uns bemühen, diesen Irrtum so rasch wie möglich richtig zu stellen.

Berglandmilch eGen
5.7.2011

Wir meinen: Schön, wenn eine Firma einen Fehler eingesteht, anstatt wortreich abzuwimmeln. Wir bleiben trotzdem dran.

Lebensmittel: Nicht abspeisen lassen

Informieren Sie uns, wenn Sie sich bei einem Lebensmittel und seinen Werbebotschaften besonders ärgern. Schreiben Sie bitte an leserbriefe@konsument.at oder an die Redaktion KONSUMENT, Verein für Konsumenteneinformation, Linke Wienzeile 18, 1060 Wien.

Leserreaktionen

Vorsätzlich getäuscht

Ich glaube, dass man die unzähligen derartigen Verfälschungen, Fälschungen und Lügen (auch mit den berühmten Abwehrkräften) von heute auf morgen aus der Welt schaffen könnte, wenn man bei Firmen, die eine bestimmte Größe haben (z.B. an Arbeitnehmern oder Bilanzsumme gemessen) und sich daher ein Rechtsbüro oder zumindest eine rechtsfreundliche Beratung leisten können, von vorneherein annimmt, dass hier der Vorsatz der Täuschung vorliegt. Schließlich können sich diese Firmen doch in ihrem Rechtsbüro oder beim Rechtsanwalt vorher beraten lassen.

Dr. Friedrich Schembor
Wien
(aus KONSUMENT 12/2011)

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