Das steht drauf: Milbona Skyr Natur nach isländischer Art
Erhältlich bei: Lidl
Unpräzise Auslobung
In der Health Claim Verordnung sind zulässige, vorformulierte Angaben zu nährwertbezogenen Angaben enthalten. Der Aufdruck „Eiweißbombe“, wie er auf dem Produkt der Lidl-Eigenmarke Milbona zu lesen ist, ist dabei nicht vorgesehen.
Für Konsument:innen wird so auch der Vergleich zwischen unterschiedlichen Skyr-Produkten erschwert. Während viele Skyr-Produkte im Handel mit den zulässigen Angaben „High Protein“ oder „hoher Proteingehalt“ beworben werden, wird beim Milbona Skyr die werbewirksame Formulierung „Eiweißbombe“ aufgedruckt. Diese Auslobung könnte Konsument:innen suggerieren, dass das Produkt einen nährwerttechnischen Vorteil gegenüber vergleichbaren Skyr-Produkten hat. Statt „Eiweißbombe“ wären die Angaben „High Protein“ oder „hoher Proteingehalt“ beim Milbona Skyr möglich.
Zusätzlich dazu ist der Aufdruck von „55 Gramm Protein pro Becher (500 g)“ auf der Vorderseite des Produkts kritisch zu betrachten. Diese Information ist zwar sachlich richtig, gesonderte Angaben zum Proteingehalt des Produktes (in Gramm oder Prozent) sind außerhalb der Nährwerttabelle aber eigentlich nicht zulässig. Derzeit liegt die Fragestellung beim EUGH, ob der Proteingehalt eines Produktes isoliert außerhalb der Nährwerttabelle kommuniziert werden darf.
Kommentieren
Sie können den Text nach dem Abschicken nicht nachträglich bearbeiten, Länge: maximal 3000 Zeichen. Bitte beachten Sie auch unsere Netiquette-Regeln.
Neue Kommentare können nur von angemeldeten Benutzern veröffentlicht werden.
Anmelden0 Kommentare