Zum Inhalt

Unerwünschte Werbung - Flugblattverzichter bis Ende 2014

Der Aufkleber "Bitte keine unadressierte Werbung", den man bei den Werbemittelverteilern bestellen kann, trägt jetzt den Hinweis "Flugblattverzichter bis Ende 2014".

Werbe-Pickerl: Handzettel reicht aus

Ein spezielles Pickerl ist jedoch nicht erforderlich, wenn man keine Werbung bekommen will. Es genügt, seinen Willen klar kundzutun. Auch ein handgeschriebener Hinweis ist zu respektieren. Dieser kommt auch günstiger als das schriftliche Ansuchen um ein Pickerl samt frankiertem Rückkuvert.

Gültigkeitszeitraum unkenntlich machen

Den unerwünschten Gültigkeitszeitraum auf dem Pickerl der Werbemittelverteiler kann man überkleben oder sonst wie unkenntlich machen.

Besitzstörungsklage durch den Mieter

Liegen trotz dieses Hinweises Reklamezettel im Briefkasten, kann man binnen 30 Tagen ab Kenntnis der Übertretung des Verbots eine Besitzstörungsklage beim örtlich zuständigen Bezirksgericht einbringen. Die Übertretung ist nachzuweisen, zum Beispiel mit Fotos.

Diesen Beitrag teilen

Facebook Twitter Drucken E-Mail

Das könnte auch interessant sein:

Baby-Anfangsnahrung - Werbeverbot

Baby-Anfangsnahrung - Werbeverbot

Werbeverbot für Baby-Anfangsnahrung: So sehr die Hersteller sich bei Baby-Anfangsnahrung bemühen, an Muttermilch kommt sie nicht heran.

Gefördert aus Mitteln des Sozialministeriums 

Sozialministerium

Zum Seitenanfang