UPC, Orange, Hutchison, Telering - Telekom-Werbung ohne Hinweis auf Service-Pauschale ist irreführend und gesetzwidrig.
Schon in der Vergangenheit brachte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) Verbandsklagen gegen Telekommunikationsanbieter ein - erfolgreich. Im Falle von UPC und Orange urteilte das Gericht auf Unterlassung. Bei Hutchinson 3 wartet der VKI noch auf das Urteil.
Unterlassungsklage eingereicht
Nun reicht die VKI-Rechtsabteilung auch gegen Telering Unterlassungsklage ein. Das Unternehmen hat zusätzlich zu den monatlichen Fix-Tarifen eine jährliche Service-Pauschale eingeführt. Damit erweckt Telering gegenüber Konsumenten den unrichtigen Eindruck, der erworbene Tarif sei gegen ein fixes Grundentgelt zu haben.
Werbung verschweigt Teil der Fixkosten
Die Werbung verschweigt die zusätzlichen jährlichen Fixkosten. In dem konkreten Fall sind es 10 Euro Jahrespauschale, welche den Konsumenten von Telering zusätzlich aufgebrummt werden. Somit – so die Argumentation der VKI-Rechtsabteilung – unterläuft "das Unternehmen den Preiswettbewerb, da diese zusätzlichen Entgelte nicht in deren Grundentgelt mit eingerechnet werden". Der VKI klagt Telering nun auf Unterlassung.
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