Seit über zehn Jahren bekämpft der VKI dreiste oder aggressive Werbesprüche vor Gericht. An Nachschub herrscht kein Mangel. - Wenn Ihnen solche Praktiken untergekommen sind, schreiben Sie an leserbriefe@ konsument.at.
Die groß angekündigte Sonderaktion war im Geschäft plötzlich einem bestimmten Kundenkreis vorbehalten? Der in einem Prospekt angegebene niedrige Preis für die Lederjacke entpuppte sich, als Sie bei diesem Schnäppchen zuschlagen wollten, als wesentlich höher? Obwohl irreführende Werbung nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) verboten ist, versprechen werbende Unternehmen oft wesentlich mehr, als sie in der Realität halten.
Der VKI bekämpft nun bereits seit über zehn Jahren irreführende Werbung und brachte im Zuge dessen über 200 Klagen bei Gericht ein. In rund 95 Prozent der Fälle bedeutetet es das Aus für die beanstandeten Werbeaussagen. Sie wurden nach unserem Einbringen der Klage auf Unterlassung von den Unternehmen teils freiwillig eingestellt, teils wurden die Werbeaussagen gerichtlich untersagt. Wir haben zuletzt in KONSUMENT 11/2010 darüber berichtet. Was hat sich seither getan?
Nur mit Kundenkarte billiger
Den gegen Billa wegen irreführender Bewerbung der Aktion "Satte Rabatte“ geführten Prozess (wir haben diesen Fall bereits im vergangenen November vorgestellt) hat der VKI mittlerweile rechtskräftig gewonnen. Billa hatte unter anderem in TV- und Radiospots "Minus 25 % auf alle Getränke, ausgenommen Heißgetränke, Molkerei- und Clever- Produkte" angepriesen. Dass dieses Angebot nur für Billa-Vorteilsclub-Mitglieder galt, wurde in den Radiospots nicht erwähnt. In der Fernsehwerbung war der entsprechende Hinweis nicht leserlich.
Der VKI klagte im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums und gewann diesen Prozess gegen Billa auch in zweiter Instanz.