Die AUA ist nur ein besonders markantes Beispiel. Generell gilt: Für Umweltsünder mit Hang zum Greenwashing wird es eng. Im September gab es in Brüssel eine Einigung der europäischen Gesetzgeber auf die Richtlinie "Empowering Consumers for the Green Transition Directive". Sie soll Verbraucher:innen neue Rechte einräumen und ihnen helfen, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen. Die Regeln sind ein wichtiger Schritt, um Europa in Richtung Kreislaufwirtschaft zu führen.
Ab 2026 in Kraft
Die Änderungen treten 2026 in Kraft. Sie werden Verbraucher:innen besser vor Greenwashing schützen, sie über die Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten informieren und unlautere Geschäftspraktiken verbieten, die zu einer kurzen Lebensdauer von Produkten führen.
„Behauptungen zur CO2-Neutralität sind Greenwashing"
„So etwas wie 'kohlenstoffneutralen' oder 'CO2-neutralen' Käse, Plastikflaschen, Flüge oder Bankkonten gibt es nicht“, schreibt die BEUC, der europäische Dachverband der Konsumentenorganisationen in einer Stellungnahme. „Behauptungen zur CO2-Neutralität sind Greenwashing. Es handelt sich um eine Nebelkerze, die den Eindruck erweckt, dass die Unternehmen ernsthaft etwas gegen ihre Klimaauswirkungen unternehmen. Die Wahrheit ist, dass diese Behauptungen wissenschaftlich falsch sind und niemals verwendet werden sollten.“
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