Ein Wirt darf keine Gebühr dafür verlangen, dass der Kellner die Rechnung bringt. Telekom-Firmen aber hielten die Hand auf, wenn man seine Telefonrechnung auf Papier und nicht in elektronischer Form wollte. - Ein "Aufgespießt" von KONSUMENT-Redakteurin Veronika Kaiser.
E-Mail: Redakteurin Veronika Kaiser |
Seit Kurzem dürfen Papierrechnungen im Telekom-Bereich nichts mehr kosten. So griff man bei A 1 zu einer List: Wer sich für die (kostenlose) Papierrechnung entschieden hat, kann seinen Einzelverbindungsnachweis nicht mehr im Internet ansehen.
Strafe muss sein, wenn Konsumenten von ihrem gesetzlich festgeschriebenen Recht Gebrauch machen. Konsumentenrechte sind gerade im Telekom-Bereich ausbaufähig: Derzeit werden wieder massenhaft Schreiben verschickt, dass die Tarife erhöht werden. Kunden, die dies nicht schlucken wollen, müssen kündigen und sich einen anderen Anbieter suchen. Leider ist das rechtlich gedeckt, es gilt die Devise „Friss oder stirb“.
Letztes Jahr führten mehrere Betreiber Servicepauschalen ein. Viele Kunden, die sich für einen Tarif "ein Leben lang" entschieden hatten und nun jährlich weitere 15 Euro Serviceentgelt blechen sollten, fühlten und fühlen sich gefrotzelt.
Jetzt wird in der Werbung nur das Monatsentgelt genannt, die zusätzlichen Servicepauschalen werden verschwiegen. Zumindest diesen Werbeschmäh können wir mit Musterklagen erfolgreich bekämpfen, die Servicepauschalen selbst leider nicht.
Generell sind Beschwerden über Telekom-, Internet- und Handyprovider ein Dauerthema unserer Leserpost:
- Kostenpflichtige Hotlines
- Guthaben, denen man nachrennen muss, weil sie der Provider nicht automatisch ausbezahlt
- unbehebbare Störungen …
Doch weil wir auf Telefon und Internet nicht verzichten können, sitzen wir Konsumenten hier leider am kürzeren Ast.