Wer sich über Werbung beschweren möchte, kann sich an den Österreichischen Werberat wenden. Von sich aus wird der ÖWR nicht aktiv. In rund jedem zweiten Beschwerdefall findet das Selbstkontrollgremium der Werbewirtschaft jedoch keinen Grund, einzuschreiten.
Werbung für Produkte und Dienstleistungen hat längst nicht mehr nur rein informativen Charakter. Sie transportiert Anschauungen, Gefühle, Lebenswelten – meist unterhaltsam, witzig, kreativ, aber immer öfter auch provokant oder aggressiv. Übertreiben und tricksen inklusive. Ethisch-moralische Grundsätze werden zweitrangig, wenn es gilt, in der zunehmenden Werbeflut nicht unterzugehen. Auffallen um jeden Preis, lautet die Devise. Aufregen, polarisieren, manchmal bis an die Grenze des guten Geschmacks. Doch wie weit darf Werbung gehen? - Lesen Sie dazu auch den Kommentar "Werberat - Fehlanzeige" von Konsument-Chefredakteur Gerhard Früholz.
Verboten oder verpönt
In den meisten europäischen Ländern verpflichtet sich die Werbewirtschaft freiwillig zur Einhaltung verschiedener Selbstbeschränkungen und Kodizes. Deren Vorgaben leiten sich in der Regel von den Internationalen Verhaltensregeln für die Werbepraxis ab, die schon 1937 von der Internationalen Handelskammer entwickelt wurden. Demnach sollten Werbeaussagen u.a. den Grundsätzen in Bezug auf "gute Sitten“ und des "lauteren Wettbewerbs“ entsprechen sowie "Irreführung“ oder "Diskriminierung“ vermeiden. Gesetzliche Bestimmungen gibt es dagegen nur wenige. In Österreich verbietet das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) aggressive Geschäftsmethoden – Konsumenten dürfen nicht durch Belästigung, Nötigung oder unzulässige Beeinflussung zu einer Kaufentscheidung veranlasst werden, die sie andernfalls nicht getroffen hätten.
Irreführende Methoden sind verboten
Ebenso verboten sind irreführende Methoden: wenn unrichtige Angaben über ein Produkt die Konsumenten täuschen und zum Kauf bewegen. Das Verbot der Irreführung ist auch im Österreichischen Rundfunkgesetz verankert. Die Regelung der kommerziellen Kommunikation untersagt weiters die Verletzung der Menschenwürde, eine Diskriminierung aufgrund von Rasse, Geschlecht, Alter, Religion usw. sowie Kaufaufforderungen an Minderjährige. Zum Schutz von Kindern hat sich der ORF darüber hinaus freiwillige Richtlinien auferlegt.