Urlaub ohne Sorgen: Reisepannen bei Pauschalreisen - Der Veranstalter steht in der Pflicht
Entsprechen bei einer Pauschalreise die erbrachten Leistungen nicht den gebuchten, hat der Veranstalter für diese Mängel einzustehen. Er ist zur Gewährleistung verpflichtet. Selbst dann, wenn ihn an den Mängeln keinerlei Schuld trifft.