Mit Receivern bzw. der Geräte-Software gab es immer wieder Probleme. Bei der Kündigung machte Sky Probleme; wir konnten helfen. - In "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Receiver und Festplatte wurden ausgetauscht, doch die Probleme dauerten an. Herr Bauer machte schriftlich von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch und ließ den Bankeinzug für Sky sperren. Ausständige Gebühren wurden noch fristgerecht abgebucht.
Weitere Monatsgebühr, Mahnspesen, Rücklastschriftgebühr
Doch dann forderte Sky eine weitere Monatsgebühr plus Mahnspesen und Rücklastschriftgebühr. Als wir Sky auf das außerordentliche Kündigungsrecht wegen Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Leistung hinwiesen, akzeptierte Sky die Vertragskündigung rückwirkend und buchte die an Herrn Bauer gerichtete Forderung aus.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert.
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