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Locauto Italia: Ärger mit dem Mietwagen - Ein Kratzer mehr

"Vorsicht Falle": Reisezeit ist Mietwagenzeit. Ärgerlich, wenn negative Erlebnisse die Urlaubsfreude trüben.

Herr Richter verbrachte mit seiner Frau angenehme Tage auf Sizilien. Vor Ort hatte er bei Locauto Italia einen Mietwagen genommen. Es war längst nicht sein erstes gemietetes Auto, und bisher hatte er noch nie schlechte Erfahrungen gemacht.

Etwas irritierend war diesmal, dass das Fahrzeug etliche Dellen und Kratzer aufwies und der Vermieter die Übergabe im Eiltempo erledigte. Auf einem Tablet zeigte er Herrn Richter, dass die insgesamt neun beschädigten Stellen am Auto alle registriert seien und er sofort unterschreiben könne. Vom leeren Behälter für die Scheibenwaschanlage abgesehen, war in weiterer Folge alles in Ordnung – bis zum Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe zumindest.

Beschädigung ohne Zutun des Automieters

Laut Schilderung von Herrn Richter steuerte der Vermieter gezielt das linke vordere Rad an und stellte eine Beschädigung der Zierkappe fest. Diese konnte eigentlich nur vom unsanften Kontakt mit einem Randstein stammen, und Herr Richter wusste mit Sicherheit, dass ein solcher nicht stattgefunden hatte.

Der Vermieter beharrte allerdings auf seiner Sicht der Dinge: Der Schaden sei nicht verzeichnet gewesen, folglich müsse Herr Richter dafür aufkommen, was er umgehend durch Unterschrift bestätigen solle. Andernfalls werde Herr Richter mit der Locauto-Zentrale in Mailand Ärger bekommen.

Kein Gegenbeweis

Im Übrigen habe er ohnehin eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, die ihm das Geld rückerstatten werde. Was hätte Herr Richter tun sollen? Er selbst hatte das Auto vor der Übernahme nicht fotografiert, hatte also keine Grundlage, um den Gegenbeweis anzutreten. Der Schaden machte außerdem „nur“ 40 Euro aus, die er später auch tatsächlich rückerstattet bekam. Trotzdem stellt er sich immer noch die Frage, inwieweit hinter dem Vorfall System steckte. Probleme ausschließen kann man natürlich nie.

Wie Sie diese aber möglichst reduzieren, lesen Sie in unserem Artikel „Nicht einfahren“ in KONSUMENT 7/2016 bzw. unter www.konsument. at/mietwagen072016.

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