Herr Panzenböck mietet bei Sixt in Wien einen Kleintransporter – Dauer: rund fünf Stunden. Die Fahrt verläuft ordnungsgemäß. Bei der Rückgabe, so Herr Panzenböck, ist kein von ihm verursachter Schaden erkennbar: keine Kollision, keine Beschädigung beim Be- und Entladen. Das bestätigt auch seine Beifahrerin. Trotzdem fordert Sixt knapp drei Wochen später 660 Euro Schadenersatz.
Sixt-Autovermietung: alter Schaden, neu verrechnet
Der Mietwagen war zurückgegeben - und dann kommt von Sixt eine nicht nachvollziehbare Rechnung für angebliche Beschädigungen. - Wir konnten helfen.
„Es handelt sich um einen Altschaden“
Es seien, behauptet Sixt, zwei Schäden festgestellt worden – einer an der Heckklappe unten und einer an der hinteren Stoßstange. Der Kunde ruft bei Sixt an und rasch zieht Sixt die Forderung zur Stoßstange wieder zurück. „Es handelt sich um einen Altschaden.“
Beschädigung nicht erkennbar
Aber beim zweiten Schaden geht es dann hin und her. Sixt schickt dem Kunden ein Gutachten eines externen Sachverständigen. Ein Foto soll einen horizontal verlaufenden Kratzer unten an der linken Hecktüre zeigen. Der Kratzer ist erkennbar, das Kennzeichen nicht. Also keine Zuordnung der Beschädigung zum gemieteten Fahrzeug. Herr Panzenböck fragt nach und erhält zwei weitere Fotos. Eines ist nicht zuordenbar. Das andere zeigt das gemietete Fahrzeug, aber die strittige Beschädigung ist nicht erkennbar.
Wir schreiben an Sixt
Herr Panzenböck hat ein KONSUMENT-Abo, kennt unsere Arbeit und wendet sich an unsere VKI-Beratung. Unsere Rechtsexpertin Miriam Millonig übernimmt den Fall und schreibt an Sixt: „Der Beweis für die Beschädigung durch den Kunden liegt bei Ihrem Unternehmen. Dieser wurde unzureichend erbracht.“
Fotos von Sixt
Und weiter: Herr Panzenböck bemängelt zudem, dass die Fotos im Gutachten nicht vom Sachverständigen, sondern von Sixt aufgenommen wurden. Für die Sachverständigentätigkeit wurde eine Honorarnote von 40,40 Euro in Rechnung gestellt. Herr Panzenböck lehnt die Übernahme des Schadens und der Kosten ab. Das seien Vorfälle, die er weder verursacht hat noch sind sie ihm zurechenbar. Millonig: „Wir ersuchen daher von der Rechnung bzw. der Schadenersatzforderung Abstand zu nehmen.“
Fall ist gelöst
Wenig später antwortet Sixt, dass sie von ihrer Forderung absehen. Dieser eine Fall ist also gelöst, aber Millonig berichtet: „Fälle, in denen Mietwagenfirmen ungerechtfertigte Forderungen wegen angeblicher Schäden stellen, häufen sich. - Wesentlich dabei ist besonders die Beweisfrage.“
Nachtrag
Nach Abschluss dieses Berichtes erhielten wir von einer Konsumentin folgende Nachricht: „Ich habe vor drei Wochen einen Transporter bei Sixt gemietet. Einen Tag nach der Rückgabe habe ich eine E-Mail erhalten. Da wurde festgehalten, dass ich angeblich einen Schaden verursacht haben soll. Uns ist der Schaden bereits bei der Abholung aufgefallen. Wir dachten jedoch, dass es sich um einen dokumentierten Schaden handelt. Videos haben wir leider keine gemacht. Sixt verlangt jetzt 180 Euro für den Schaden.“
Sollten Sie ...
... ähnliche Erfahrungen gemacht haben, können Sie sich an unsere VKI-Beratung wenden.
LINKS
europakonsument.at: Rechte bei Buchung und Nutzung von Mietwagen
https://europakonsument.at/rechte-bei-buchung-und-nutzung-von-mietwagen/66039
europakonsument.at: Über Hälfte der Mietautovermittler verstößt gegen EU-Recht
https://europakonsument.at/ueber-haelfte-der-mietautovermittler-verstoesst-gegen-eu-recht/65469

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