Nach einem Unfall sollte eine Kundin der Mietwagenfirma Sixt den vollen Schaden ersetzen - trotz Haftungsbeschränkung. - In der Rubrik "Ein Fall für KONSUMENT" berichten wir über Fälle aus unserer Beratung.
Frau Herdina hatte bei Sixt ein Auto mit Haftungsbeschränkung gemietet. Sie hatte einen Unfall; der Schaden wurde mit 5.799 € bewertet. Sixt lehnte die Übernahme trotz Haftungsbeschränkung ab und forderte knapp 7.100 €: Frau Herdina habe nicht die Polizei verständigt und daher gegen die Vertragsbedingungen verstoßen.
Polizei verständigen
Wir stellten klar, dass Frau Herdina sofort nach dem Unfall die Mietwagenfirma angerufen und ihre Vorgehensweise mehrmals mit Sixt abgestimmt hatte. Sie wurde dabei nicht daran erinnert, dass sie auch die Polizei verständigen müsse. "Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Hinweis vergessen wurde“, räumte Sixt ein und stornierte die Forderung.
Die Namen betroffener Konsumenten wurden von der Redaktion geändert. - Sollten Sie ähnliche Konsumenten-Probleme erleben, dann wenden Sie sich am besten an unser VKI-Beratungszentrum.